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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 26.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3     Anfragen von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 3.1  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. "Snackautomaten".  
Enthält Anlagen
I/060/2024  
Ö 3.2  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Abfälle an der B256  
Enthält Anlagen
I/061/2024  
Ö 3.3  
Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich Grundsteuer  
Enthält Anlagen
I/079/2024  
Ö 4     Anträge von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 4.1  
Antrag der FDP-Fraktion - Ausschussumbesetzung  
Enthält Anlagen
I/074/2024  
Ö 5  
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion - Glasfaserausbau in Waldbröl - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 12.06.2024      
Ö 6  
Abberufung des stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl und Bestellung eines neuen kommissarischen, stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
II/077/2024  
Ö 7  
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Walbröl im Bereich "Marie-Curie-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 17.6.2024  
Enthält Anlagen
III/066/2024  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl A. Beschlüsse über die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung B. Beschlüsse über die Eingaben aus der Offenlage C.Beschlüsse über die Eingaben aus der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung D. Satzungsbeschluss - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 17.6.2024  
Enthält Anlagen
III/067/2024  
Ö 9  
Handlungsleitfaden Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 17.6.2024  
Enthält Anlagen
III/059/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass der Handlungsleitfaden zum Umgang mit PV Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis zur Grundlage für zukünftige Entscheidungs- und Planungsprozesse wird. Ergänzend wird im Sinne des Leitsatz 1 des Leitfadens beschlossen, dass in der Regel nur Flächen ab ca. 5ha in Betracht gezogen werden.

Von dieser Mindestgröße ausgenommen sind potenzielle Anlagen von Waldbler Gewerbetreibenden, die den Strom mindestens in Teilen für den Eigenbedarf verwenden. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Christoph Peikert

 

 

 

Anlage:

 

Handlungsleitfaden PV-FFA OBK (in Allris online verfügbar)

 


 

   
    17.06.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Martkstadt Waldbröl empfiehlt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen dem Rat der Marktstadt Waldbröl zu beschließen, dass der Handlungsleitfaden zum Umgang mit PV Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis zur Grundlage für zukünftige Entscheidungs- und Planungsprozesse wird. Neben der gesetzlich vorgesehenen Bürgerbeteiligung soll auf potentielle Projektierer eingewirkt werden, dass diese auf freiwililliger Basis eine Bürgerbeteiligung anbieten. Ergänzend wird im Sinne des Leitsatz 1 des Leitfadens beschlossen, dass in der Regel nur Flächen ab ca. 5ha in Betracht gezogen werden. Von dieser Mindestgröße ausgenommen sind potenzielle Anlagen von Waldbröler Gewerbetreibenden, die den Strom mindestens in Teilen für den Eigenbedarf verwenden. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.


 

 

   
    26.06.2024 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass der Handlungsleitfaden zum Umgang mit PV Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis zur Grundlage für zukünftige Entscheidungs- und Planungsprozesse wird. Ergänzend wird im Sinne des Leitsatz 1 des Leitfadens beschlossen, dass in der Regel nur Flächen ab ca. 5ha in Betracht gezogen werden.

Von dieser Mindestgröße ausgenommen sind potenzielle Anlagen von Waldbröler Gewerbetreibenden, die den Strom mindestens in Teilen für den Eigenbedarf verwenden. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.

 

Handlungsleitfaden PV-FFA OBK (in Allris online verfügbar)

 

Ö 10  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 11     Betrieb des Hallenbades "BALNEO" sh. Haupt- u. Finanzausschuss vom 12.6.2024      
N 12     Beschaffung von insgesamt drei Feuerwehrfahrzeugen für die Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl      
N 13     Vergabe der Erd-, Tiefbau- und Kanalarbeiten zur Errichtung des Retentionsbodenfilterbeckens (RBF) „Breslauer Straße“      
N 14     Beteiligungsangelegenheit hier: MVZ Oberberg GmbH - sh. HA/FA vom 12.6.2024      
N 15     Beteiligungsangelegenheiten hier: Klinikum Oberberg GmbH Anlagen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt      
N 16     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 17     Nichtöffentliche Bekanntgaben