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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 19.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Antrag der Eheleute Christa und Johann-Otto Hertrich, Vor dem Löh 2, 51545 Waldbröl auf Erweiterung der Baugrenze auf ihrem Grundstück in Waldbröl, Vor dem Löh      
Ö 1.2  
Antrag der Herren Werner Ottersbach und Stephan Elster auf Einbeziehung ihrer Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 45, Flurstücke Nr. 117/71 und Nr. 72 in das Satzungsgebiet Niedergeilenkausen      
Ö 1.3  
Sanierung des Kreisverkehrsplatzes Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße / Vennstraße      
Ö 1.4  
Antrag des Herrn Arnold Simon auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück Nr. 267 in Waldbröl, Finkenweg      
Ö 2  
Antrag der SPD-Fraktion; "Notbeleuchtung bei Ausfall von mehreren Straßenlampen"      
Ö 3  
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB      
Ö 4  
Sanierung des Kreisverkehrsplatzes Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße / Vennstraße      
Ö 5  
4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen      
Ö 6  
Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Waldbröl-Finkenweg      
Ö 7  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl  
60/409/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag zu 1

Beschlussvorschlag zu 1. Stellungnahme Straßen NRW:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, statt. Die von der Stadt Waldbröl erworbene Fläche für die seinerzeit geplante neue Anbindung des Eichendorffweges an die L 339 bleibt auch zukünftig in öffentlichem Eigentum und wird zur Sicherung eines möglichen späteren Bedarfs als öffentliche Grünfläche „Straßenbegleitgrün“ ausgewiesen.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass im Wohngebiet Boxberg eine ausreichende Löschwasserversorgung – 800 l/min. über einen Zeitraum von zwei Stunden – vorhanden ist.

 

 

Beschlussvorschlag zur 2. öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die 2. öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

   
    19.03.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss zu 1. Stellungnahme Straßen NRW:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, einstimmig statt. Die von der Stadt Waldbröl erworbene Fläche für die seinerzeit geplante neue Anbindung des Eichendorffweges an die L 339 bleibt auch zukünftig in öffentlichem Eigentum und wird zur Sicherung eines möglichen späteren Bedarfs als öffentliche Grünfläche „Straßenbegleitgrün“ ausgewiesen.

 

 

Beschluss zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass im Wohngebiet Boxberg eine ausreichende Löschwasserversorgung – 800 l/min. über einen Zeitraum von zwei Stunden – vorhanden ist.

 

 

Beschluss zur 2. öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die 2. öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

Ö 8  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte Bauvorhaben des Herrn Bellersheim zum Umbau der Tankstelle an der Friedrich-Engels-Straße      
Ö 9  
Bekanntgaben      
N 10     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 11     Bekanntgaben