Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat bei 2 Gegenstimmen folgenden
Satzungsbeschlussfassung:
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I S. 1509) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
(1) Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth werden im Bereich Bachfeld / Stöckenweg festgelegt.
(2) Die Satzung ist rein deklaratorisch.
(3) Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
(4) Die Satzung besteht aus dem Plan.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.