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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mi, 28.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl - Beratung des Masterplanes mit den städtebaulichen Projekten - - Den Fraktionen liegt das Konzept des IEHK sowie das vorläufige mittel fristige Maßnahmen- und Förderprogramm vor -      
Ö 1.1  
Merkurkomplex      
Ö 1.2  
Postareal      
Ö 1.3  
Ehemaliges Petzgelände      
Ö 1.4  
Kirchplatz      
Ö 1.5  
Marktplatz      
Ö 1.6  
ZOB      
Ö 1.7  
Friedenstraße / Gerdesstraße      
Ö 1.8  
Hallenbad      
Ö 1.9  
Rathaus      
Ö 1.10  
Masterplan      
Ö 2  
Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Bereich Wilkenroth, Bachfeld / Stöckenweg  
III/158/2012  
    VORLAGE
    Satzungsbeschlussvorschlag:

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I S. 1509) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth werden im Bereich Bachfeld / Stöckenweg festgelegt.

 

(2)   Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

(4)   Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    28.11.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 2 - (offen)
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat bei 2 Gegenstimmen folgenden

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat bei 2 Gegenstimmen folgenden

 

 

Satzungsbeschlussfassung:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I S. 1509) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth werden im Bereich Bachfeld / Stöckenweg festgelegt.

 

(2)   Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

(4)   Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    05.12.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Satzungsbeschluss:

 

Satzungsbeschluss:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I S. 1509) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 bei 5 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth werden im Bereich Bachfeld / Stöckenweg festgelegt.

 

(2)   Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

(4)   Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 3  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 4  
Bekanntgaben      
N 5     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 6     Bekanntgaben