Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt der Verschmelzung der Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH auf die Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge und der damit verbundenen Änderungen des Gesellschaftervertrages zu. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht.Etwaige redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages beeinträchtigen diesen Beschluss zur Neugestaltung der Gesellschafterstruktur nicht.
28.03.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt einstimmig der Verschmelzung der Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH auf die Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge und der damit verbundenen Änderungen des Gesellschaftervertrages zu. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht. Etwaige redaktionelle Änderungen des Gesellschaftervertrages beeinträchtigen diesen Beschluss zur Neugestaltung der Gesellschaftsstruktur nicht.