Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beantragung einer Konsolidierungshilfe gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 Stärkungspaktgesetz und erklärt damit die Teilnahme der Stadt Waldbröl am Stärkungspakt Stadtfinanzen. Der Rat der Stadt Waldbröl beauftragt die Verwaltung mit der fristgerechten Durchführung des Antragstellungsverfahrens.
Im Auftrag
(Hasenbach)
Stadtkämmerin
15.02.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
N 18 - (offen)
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