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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 26.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 3.1.1  
Anmeldezahlen an Grund- und weiterführenden Schulen in Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/377/2014  
Ö 3.2  
Anfrage der CDU-Fraktion      
Ö 3.2.1  
Schülerzahlen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Antrag der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Resolution zum Erhalt öffentlicher Büchereien  
Enthält Anlagen
I/378/2014  
Ö 4.2  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 4.2.1  
Terminierung einer Schulausschuss-Sitzung zum Thema Inklusion      
Ö 5  
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013 - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt -      
Ö 6  
Änderung der Gesellschaftsform der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft AG (OVAG) - Unterlagen werden aufgrund der Größe per E-Mail versandt -     V/368/2014  
Ö 7  
Einziehung von verschiedenen Wegen mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 11.03.2014     III/370/2014  
    11.03.2014 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, die in der Satzung aufgelisteten Wirtschaftswege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

 

 

   
    26.03.2014 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, die in der Satzung aufgelisteten Wirtschaftswege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung verschiedener Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                     folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die nachfolgend aufgelisteten Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Liste der einzuziehenden Wege

 

1.      Schwalbenweg              (Lageplan Nr. 1)

Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück 974 (entstanden aus Flurstück 62)

zwischen Drosselweg und Mecklenburger Straße

 

2.      lderlinstraße              (Lageplan Nr. 2)

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 60

zwischen Eichendorffweg und Ernst-Wiechert-Weg

 

3.      Eichendorffweg              (Lageplan Nr. 2)

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 63

zwischen Ernst-Moritz-Arndt-Straße und den Wegen Gemarkung Hermesdorf,

Flur 61, Flurstück Nr. 62 und Flurstück Nr. 337

 

4.      Schillerstraße                            (Lageplan Nr. 3)

Gemarkung Waldbröl, Flur 54, Flurstück 202 (entstanden aus Flurstück 93)

zwischen Heinrich-Heine-Straße und Goethestraße

 

 

§ 2

In den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen 1 - 3 sind die einzuziehenden Wirtschaftswege zeichnerisch dargestellt. Die als Anlage beigefügten Lagepläne sind Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 4

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 8  
Einziehung von drei öffentlichen Fußwegen zugleich Wirtschaftswegen mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 11.03.2014 -     III/371/2014  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 10 F - Kaiserstraße / Friedenstraße / Droste-Hülshoff-Straße - der Stadt Waldbröl; hier: Aufstellungsbeschluss     III/372/2014  
Ö 10  
Jahresabschluss 2013  
Enthält Anlagen
IV/373/2014  
Ö 11  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Soziales und Sport v. 24.09.2013 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 21.01.2014 - Haupt- und Finanzausschuss v. 22.01.2014      
Ö 12  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 13     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Soziales und Sport v. 24.09.2013 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 21.01.2014 - Haupt- und Finanzausschuss v. 22.01.2014      
N 14     Neuabschluss Strom- und Gaskonzessionsverträge für das Stadtgebiet Waldbröl - Auswahl des Konzessionärs/der Konzessionäre - Vortrag erfolgt in der Sitzung      
N 15     Dringliche Entscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW Ersatzbeschaffung einer Straßenfräse mit Förderband für den städt. Bauhof      
N 16     Erweiterung, Umbau und Sanierung des Feuerwehrhauses Waldbröl - Standort Viehmarkt      
N 17     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 18     Nichtöffentliche Bekanntgaben Mit freundlichen Grüßen Peter Koester Bürgermeister