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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Wahl der/des zweiten stellvertretenden Bürgermeisters/Bürgermeisterin      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Sachstand zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft  
Enthält Anlagen
I/785/2016  
Ö 4.1.2  
Anfrage zur Situation der Mittagsbetreuungsplätze / OGS-Plätze an den Waldbröler Grundschulen  
Enthält Anlagen
I/788/2016  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Antrag der SPD-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke  
Enthält Anlagen
I/786/2016  
Ö 6  
IEHK Waldbröl - Windeck Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Windeck – Dattenfeld, Schladern und Alt-Windeck unter Einbeziehung des „Naturerlebnisparks Panarbora“, der Verknüpfungen untereinander und der städtebaulichen Auswirkungen auf die Innenstadt Waldbröl Vorlage wird nachgereicht      
Ö 7  
Wirtschaftsplan 2017 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl siehe Betriebsausschuss v 28.11.2016  
Enthält Anlagen
IV/780/2016  
Ö 8  
Wahl des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2016 siehe Betriebsausschuss v. 28.11.2016  
IV/781/2016  
Ö 9  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 B - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße - der Stadt Waldböl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/778/2016  
Ö 10  
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora" siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/779/2016  
    01.12.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig                       dem Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks bezüglich der Schmutz- und Regenentwässerung sowie den Hinweis zum Überflutungsnachweis zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Landschaftspflege / Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise und Anregungen des Oberbergischen Kreises bezüglich Landschaftspflege / Artenschutz zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass die gesetzliche Eingriffsregelung im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht detailliert mittels eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages abzuarbeiten ist. Hier werden im Rahmen der Umweltprüfung die möglichen Umweltauswirkungen im Umweltbericht beurteilt. Die Erforderlichkeit der Anzahl der Stellplätze ergibt sich eindeutig aus dem tatsächlich festgestellten Bedarf. Die Artenschutzprüfung ist durchgeführt worden.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Anregung des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Bedenken zur Kenntnis. Ein dementsprechendes Gutachten ist zu erstellen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird dementsprechend aufgestellt bzw. ergänzt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis. Unter Abgung aller Belange kommt der Stadtrat zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche für die neue Stellplatzanlage des Panarboraparks unvermeidbar ist. Die absolut unzureichende Parksituation, die auf dem eigentlichen Parkgelände nicht gest werden kann, erfordert die Anlegung von zusätzlichen Parkplätzen. Dieser Parkplatz kann aus landesplanerischen Gründen nur innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) laut Regionalplan dargestellt werden. Somit kommt nur die östlich des Parks gelegene landwirtschaftliche Fläche in Betracht. Würde auf die zusätzliche Stellplatzanlage verzichtet, kann der Sachverhalt des unkontrollierten Parkens in den Wald- und Wohngebieten nicht abgestellt werden. In einem solchen Fall ist die städtebauliche Zielsetzung höher zu bewerten. Der Stadtrat gibt der Anregung der Landwirtschaftskammer NRW hinsichtlich der zusätzlichen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für erforderliche Kompensationsmaßnahmen statt. Ausgleichsmaßnahmen sollen im vorliegenden Fall im Wald, z.B. durch einen Waldumbau erfolgen. Zusätzlich sind alle Maßnahmen innerhalb des Plangebietes prioritär.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

   
    07.12.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Abwasserwerks bezüglich der Schmutz- und Regenentwässerung sowie den Hinweis zum Überflutungsnachweis zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Landschaftspflege / Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise und Anregungen des Oberbergischen Kreises beglich Landschaftspflege / Artenschutz zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass die gesetzliche Eingriffsregelung im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht detailliert mittels eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages abzuarbeiten ist. Hier werden im Rahmen der Umweltprüfung die möglichen Umweltauswirkungen im Umweltbericht beurteilt. Die Erforderlichkeit der Anzahl der Stellplätze ergibt sich eindeutig aus dem tatsächlich festgestellten Bedarf. Die Artenschutzprüfung ist durchgeführt worden.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Anregung des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Bedenken zur Kenntnis. Ein dementsprechendes Gutachten ist zu erstellen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird dementsprechend aufgestellt bzw. ergänzt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis. Unter Abgung aller Belange kommt der Stadtrat zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche für die neue Stellplatzanlage des Panarboraparks unvermeidbar ist. Die absolut unzureichende Parksituation, die auf dem eigentlichen Parkgende nicht gest werden kann, erfordert die Anlegung von zusätzlichen Parkplätzen. Dieser Parkplatz kann aus landesplanerischen Gründen nur innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) laut Regionalplan dargestellt werden. Somit kommt nur die östlich des Parks gelegene landwirtschaftliche Fläche in Betracht. Würde auf die zusätzliche Stellplatzanlage verzichtet, kann der Sachverhalt des unkontrollierten Parkens in den Wald- und Wohngebieten nicht abgestellt werden. In einem solchen Fall ist die städtebauliche Zielsetzung höher zu bewerten. Der Stadtrat gibt der Anregung der Landwirtschaftskammer NRW hinsichtlich der zusätzlichen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für erforderliche Kompensationsmaßnahmen statt. Ausgleichsmaßnahmen sollen im vorliegenden Fall im Wald, z.B. durch einen Waldumbau erfolgen. Zusätzlich sind alle Maßnahmen innerhalb des Plangebietes prioritär.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

Ö 11  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/782/2016  
Ö 12  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A - Auf dem Berg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/783/2016  
Ö 13  
Erlass einer Hebesatzsatzung     V/784/2016  
Ö 14  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 15     Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Bahnhofstraße-Ost siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 22.11.2016      
N 16     Vergabe der Arbeiten zur Schulwegsicherung Tal- / Vennstraße und Erneuerung der Verrohrung des Hahner Baches siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 22.11.2016      
N 17     Bürgerdorf am Alsberg; Vergabe der Baustelleneinrichtung, Rohbauarbeiten, Erdarbeiten, Bauteil 2 u. 3 siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 22.11.2016      
N 18     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 19     Nichtöffentliche Bekanntgaben