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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Wahl der/des zweiten stellvertretenden Bürgermeisters/Bürgermeisterin      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Sachstand zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft  
Enthält Anlagen
I/785/2016  
Ö 4.1.2  
Anfrage zur Situation der Mittagsbetreuungsplätze / OGS-Plätze an den Waldbröler Grundschulen  
Enthält Anlagen
I/788/2016  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Antrag der SPD-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke  
Enthält Anlagen
I/786/2016  
Ö 6  
IEHK Waldbröl - Windeck Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Windeck – Dattenfeld, Schladern und Alt-Windeck unter Einbeziehung des „Naturerlebnisparks Panarbora“, der Verknüpfungen untereinander und der städtebaulichen Auswirkungen auf die Innenstadt Waldbröl Vorlage wird nachgereicht      
Ö 7  
Wirtschaftsplan 2017 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl siehe Betriebsausschuss v 28.11.2016  
Enthält Anlagen
IV/780/2016  
Ö 8  
Wahl des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2016 siehe Betriebsausschuss v. 28.11.2016  
IV/781/2016  
Ö 9  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 B - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße - der Stadt Waldböl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/778/2016  
Ö 10  
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora" siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/779/2016  
Ö 11  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/782/2016  
    01.12.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer                         Gegenstimme dem Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Aggerverbandes zum Gewässerrandstreifen und der Niederschlagswasserbeseitigung zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellung des Abwasserwerks

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Abwasserwerks hinsichtlich der Abwasserbeseitigung und des Überflutungsnachweises zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Der Stadtrat nimmt die Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich des Eingriffs in den Boden und des Verbleibs des Oberbodens zustimmend zur Kenntnis. Bei Realisierung des Vorhabens müsste hierzu ein Konzept erstellt werden.

 

Der Stadtrat befürwortet die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde hinsichtlich der Erschließung des Geländes. Die geschilderte Konfliktsituation am Friedrich-Engelbert-Weg muss vermieden werden.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Frau Dr. Brigitta Faber und Frau Barbara Romanowski

 

Der Stadtrat folgt der Eingabe der Frau Dr. Brigitta Faber und der Frau Barbara Romanowski aus städtebaulichen Gründen. Der Stadtrat stellt fest, dass eine moderne und auch größer dimensionierte Bebauung den Innenstadtbereich städtebaulich aufwertet, dass jedoch das Gebiet südlich und süstlich des Friedrich-Engelbert-Weges den Charakter eines Wohngebietes mit maximal zweigeschossiger Wohnbebauung aufweist. Insofern kann das Geude der Pflegeeinrichtung mit seiner abweichenden Bauweise und drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss aus städtebaulichen Gründen in diesem Bereich nicht zugelassen werden.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Stephan und Martina Propach sowie 77 Mitunterzeichner

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme der Eheleute Propach sowie 77 weiteren Mitunterzeichnern nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange statt.

 

Städtebaulich ist festzustellen, dass das Quartier südlich und süstlich des Friedrich-Engelbert-Weges überwiegend durch kleinteilige Wohnbebauung geprägt wird. Es liegt außerhalb des festgesetzten zentralen Versorgungsbereichs der Stadt Waldbröl und ist deshalb grundsätzlich nicht für eine innenstadttypische Bebauung vorzusehen. Mit der Realisierung des geplanten Pflegeheimes würde entlang des Friedrich-Engelbert-Weges ein ca. 55 m langes Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss entstehen. Dieses würde erdrückende Wirkung auf die Nachbarwohnbebauung auslösen. Außerdem ist die beabsichtigte Ausnutzung und Bodenversiegelung des Geländes mit der beabsichtigten GRZ von 0,6 zuzüglich der zulässigen Überschreitung um 50 % gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO für dieses Gebiet unverträglich. Für zukünftige Heimbewohner verblieben keine angemessenen Freiflächen.

 

Ausreichender Parkraum für Beschäftigte und Bewohner der Pflegeeinrichtung kann auf dem Grundstück nicht zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet ein unkontrolliertes Parken im gesamten Quartier. Ebenso ist die Anlieferung bisher nicht plausibel geplant worden. Diese Parksituation führt dazu, dass der Friedrich-Engelbert-Weg, der bereits jetzt nach Ermittlungen der Kreispolizei ein erhöhtes Unfallrisiko aufweist, zukünftig weiter in unzumutbarer Weise belastet wird. Auch andere Anliegerstraßen wären betroffen. Eine zusätzliche Pflegeinrichtung im Stadtgebiet kann seitens der Stadt Waldbröl grundsätzlich planungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen werden. Der geplante Standort hat sich jedoch im Endeffekt als städtebaulich und verkehrstechnisch ungeeignet herausgestellt.

 

 

Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hebt den Aufstellungsbeschluss vom 22.06.2016r die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB auf und stellt somit das Verfahren ein.

 

   
    07.12.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes

 

Der Stadtrat nimmt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Hinweise des Aggerverbandes zum Gewässerrandstreifen und der Niederschlagswasserbeseitigung zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellung des Abwasserwerks

 

Der Stadtrat nimmt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Hinweise des Abwasserwerks hinsichtlich der Abwasserbeseitigung und des Überflutungsnachweises zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Der Stadtrat nimmt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich des Eingriffs in den Boden und des Verbleibs des Oberbodens zustimmend zur Kenntnis. Bei Realisierung des Vorhabens müsste hierzu ein Konzept erstellt werden.

 

Der Stadtrat befürwortet die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde hinsichtlich der Erschließung des Geländes. Die geschilderte Konfliktsituation am Friedrich-Engelbert-Weg muss vermieden werden.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Frau Dr. Brigitta Faber und Frau Barbara Romanowski

 

Der Stadtrat folgt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung der Eingabe der Frau Dr. Brigitta Faber und der Frau Barbara Romanowski aus städtebaulichen Gründen. Der Stadtrat stellt fest, dass eine moderne und auch größer dimensionierte Bebauung den Innenstadtbereich städtebaulich aufwertet, dass jedoch das Gebiet südlich und süstlich des Friedrich-Engelbert-Weges den Charakter eines Wohngebietes mit maximal zweigeschossiger Wohnbebauung aufweist. Insofern kann das Geude der Pflegeeinrichtung mit seiner abweichenden Bauweise und drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss aus städtebaulichen Gründen in diesem Bereich nicht zugelassen werden.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Stephan und Martina Propach sowie 77 Mitunterzeichner

 

Der Stadtrat gibt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung der Stellungnahme der Eheleute Propach sowie 77 weiteren Mitunterzeichnern nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange statt.

 

Städtebaulich ist festzustellen, dass das Quartier südlich und süstlich des Friedrich-Engelbert-Weges überwiegend durch kleinteilige Wohnbebauung geprägt wird. Es liegt außerhalb des festgesetzten zentralen Versorgungsbereichs der Stadt Waldbröl und ist deshalb grundsätzlich nicht für eine innenstadttypische Bebauung vorzusehen. Mit der Realisierung des geplanten Pflegeheimes würde entlang des Friedrich-Engelbert-Weges ein ca. 55 m langes Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss entstehen. Dieses würde erdrückende Wirkung auf die Nachbarwohnbebauung auslösen. Außerdem ist die beabsichtigte Ausnutzung und Bodenversiegelung des Geländes mit der beabsichtigten GRZ von 0,6 zuzüglich der zulässigen Überschreitung um 50 % gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO für dieses Gebiet unverträglich. Für zukünftige Heimbewohner verblieben keine angemessenen Freiflächen.

 

Ausreichender Parkraum für Beschäftigte und Bewohner der Pflegeeinrichtung kann auf dem Grundstück nicht zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet ein unkontrolliertes Parken im gesamten Quartier. Ebenso ist die Anlieferung bisher nicht plausibel geplant worden. Diese Parksituation führt dazu, dass der Friedrich-Engelbert-Weg, der bereits jetzt nach Ermittlungen der Kreispolizei ein erhöhtes Unfallrisiko aufweist, zukünftig weiter in unzumutbarer Weise belastet wird. Auch andere Anliegerstraßen wären betroffen. Eine zusätzliche Pflegeinrichtung im Stadtgebiet kann seitens der Stadt Waldbröl grundsätzlich planungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen werden. Der geplante Standort hat sich jedoch im Endeffekt als städtebaulich und verkehrstechnisch ungeeignet herausgestellt.

 

 

Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hebt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung den Aufstellungsbeschluss vom 22.06.2016r die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB auf und stellt somit das Verfahren ein.

 

Ö 12  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A - Auf dem Berg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/783/2016  
Ö 13  
Erlass einer Hebesatzsatzung     V/784/2016  
Ö 14  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 15     Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Bahnhofstraße-Ost siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 22.11.2016      
N 16     Vergabe der Arbeiten zur Schulwegsicherung Tal- / Vennstraße und Erneuerung der Verrohrung des Hahner Baches siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 22.11.2016      
N 17     Bürgerdorf am Alsberg; Vergabe der Baustelleneinrichtung, Rohbauarbeiten, Erdarbeiten, Bauteil 2 u. 3 siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 22.11.2016      
N 18     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 19     Nichtöffentliche Bekanntgaben