Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Wahl der/des zweiten stellvertretenden Bürgermeisters/Bürgermeisterin      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Sachstand zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft  
Enthält Anlagen
I/785/2016  
Ö 4.1.2  
Anfrage zur Situation der Mittagsbetreuungsplätze / OGS-Plätze an den Waldbröler Grundschulen  
Enthält Anlagen
I/788/2016  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Antrag der SPD-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke  
Enthält Anlagen
I/786/2016  
Ö 6  
IEHK Waldbröl - Windeck Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Windeck – Dattenfeld, Schladern und Alt-Windeck unter Einbeziehung des „Naturerlebnisparks Panarbora“, der Verknüpfungen untereinander und der städtebaulichen Auswirkungen auf die Innenstadt Waldbröl Vorlage wird nachgereicht      
Ö 7  
Wirtschaftsplan 2017 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl siehe Betriebsausschuss v 28.11.2016  
Enthält Anlagen
IV/780/2016  
Ö 8  
Wahl des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2016 siehe Betriebsausschuss v. 28.11.2016  
IV/781/2016  
Ö 9  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 B - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße - der Stadt Waldböl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/778/2016  
Ö 10  
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora" siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/779/2016  
Ö 11  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/782/2016  
Ö 12  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A - Auf dem Berg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016     III/783/2016  
    01.12.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 8 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig                       dem Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Hinweise und Anregungen des Oberbergischen Kreises vollinhaltlich beachtet werden.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Altengarten 6 gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl I S. 1722) in seiner Sitzung am 07.12.2016 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Altengarten 6, Gemarkung Hermesdorf, Flur 57, Flurstück Nr. 89, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    07.12.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Hinweise und Anregungen des Oberbergischen Kreises vollinhaltlich beachtet werden.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig r die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Altengarten 6 gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl I S. 1722) in seiner Sitzung am 07.12.2016 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Altengarten 6, Gemarkung Hermesdorf, Flur 57, Flurstück Nr. 89, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 13  
Erlass einer Hebesatzsatzung     V/784/2016  
Ö 14  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 15     Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Bahnhofstraße-Ost siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 22.11.2016      
N 16     Vergabe der Arbeiten zur Schulwegsicherung Tal- / Vennstraße und Erneuerung der Verrohrung des Hahner Baches siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 22.11.2016      
N 17     Bürgerdorf am Alsberg; Vergabe der Baustelleneinrichtung, Rohbauarbeiten, Erdarbeiten, Bauteil 2 u. 3 siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 22.11.2016      
N 18     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 19     Nichtöffentliche Bekanntgaben