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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1
Datum: Di, 23.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Umgestaltung der Kaiserstraße; hier: Vorentwurfsplanung  
III/963/2018  
Ö 2  
Anträge der Stadtratsfraktionen zur "Kirchenhecke"      
Ö 2.1  
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.10.2017 "Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zuge der Straße "Auf der Kirchenhecke"      
Ö 2.2  
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2017 "Behebung des ruhestörenden Verhaltens an der Kirchenhecke"      
Ö 3  
Anträge der Stadtratsfraktionen zur "Homburger Straße"      
Ö 3.1  
Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2017 "Einrichtung einer Querungshilfe im Zuge der Homburger Straße"      
Ö 3.2  
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2017 "Maßnahmen auf der Homburger Straße"      
Ö 4  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Kalkberg "Süd", Kalkberg "Nord", Lessingstraße und Körnerstraße     III/961/2018  
    23.01.2018 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 4 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Straße Kalkberg „d (zwischen Vennstraße und Schillerstraße) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „d wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 242.569,54

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  24.256,95 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 218.312,59

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 218.312,59 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§  7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 10.216 m².

 

Beitragsberechnung:

 

218.312,59 zu verteilender Aufwand =21,3697 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 10.216

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 155, 58, 63, 365, 57, 367, 189, 190, 373, 309, 375, 374, 376, 68, 307, 306, 304, 303, 317, 305, 312, 318, 267, 266, 156, 245, 320, 381, 52, 349, 382

 

 

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Straße Kalkberg „Nord“ (zwischen Schillerstraße und Höhenweg) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „Nord“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 88.366,58

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  8.836,66 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 79.529,92 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 79.529,92 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 4.842  m².

 

Beitragsberechnung:

 

79.529,92 zu verteilender Aufwand =16,4250 / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 4.842 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 301, 300, 383, 384, 322, 360, 332, 333, 244

 

 

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der rnerstraße  um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage rnerstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 110.044,34 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  11.004,43 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von   99.039,91

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 99.039,91 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 7.409 m².

 

 

 

Beitragsberechnung:

 

99.039,91 € zu verteilender Aufwand =13,3675 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 7.409 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110,291, 290, 228, 149, 185, 241, 135, 140

 

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Lessingstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Lessingstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 68.123,66 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  6.812,37 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 61.311,29 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 61.311,29 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 5.100 m².

 

Beitragsberechnung:

 

61.311,29 € zu verteilender Aufwand =12.0218 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 5.100 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110, 291, 260, 333, 244, 175, 176, 178, 179, 143, 142.

 

 

 

   
    21.03.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

 

Zu 1.   Erschließungsanlage Kalkberg „d“

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße Kalkberg „d (zwischen Vennstraße und Schillerstraße) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „d wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 242.569,54

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  24.256,95 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 218.312,59

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 218.312,59 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§  7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 10.216 m².

 

Beitragsberechnung:

 

218.312,59 zu verteilender Aufwand =21,3697 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 10.216

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 155, 58, 63, 365, 57, 367, 189, 190, 373, 309, 375, 374, 376, 68, 307, 306, 304, 303, 317, 305, 312, 318, 267, 266, 156, 245, 320, 381, 52, 349, 382.

 

 

Zu 2.   Erschließungsanlage Kalkberg „Nord“

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße Kalkberg „Nord“ (zwischen Schillerstraße und Höhenweg) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „Nord“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 88.366,58

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  8.836,66 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 79.529,92 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 79.529,92 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 4.842  m².

 

Beitragsberechnung:

 

79.529,92 zu verteilender Aufwand =16,4250 / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 4.842 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 301, 300, 383, 384, 322, 360, 332, 333, 244.

 

 

 

Zu 3.   Erschließungsanlage Körnerstraße

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der rnerstraße  um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage rnerstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 110.044,34 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  11.004,43 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von   99.039,91

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 99.039,91 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 7.409 m².

 

 

 

 

 

Beitragsberechnung:

 

99.039,91 € zu verteilender Aufwand =13,3675 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 7.409 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110,291, 290, 228, 149, 185, 241, 135, 140.

 

 

 

Zu 4.   Erschließungsanlage Lessingstraße

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Lessingstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Lessingstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 68.123,66 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  6.812,37 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 61.311,29 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 61.311,29 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 5.100 m².

 

Beitragsberechnung:

 

61.311,29 € zu verteilender Aufwand =12.0218 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 5.100 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110, 291, 260, 333, 244, 175, 176, 178, 179, 143, 142.

 

 

 

Ö 5  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 5.1  
Verlegung von Leitsteinen in den Freiflächen der Alt- und Neubauten des "Bürgerdorfes am Alsberg"      
Ö 6  
Bekanntgaben      
N 7     "Gartenhallenbad für Alle"; hier: Beauftragung der Planungsleistungen (Fachplanung) - Tragwerksplanung -      
N 8     "Gartenhallenbad für Alle"; hier: Beauftragung der Planungsleistungen (Fachplanung) - Elektro-Schwachstrom, Badewassertechnik -      
N 9     "Gartenhallenbad für Alle"; hier: Beauftragung der Planungsleistungen (Fachplanung) - Heizung, Lüftung, Sanitär -      
N 10     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 11     Bekanntgaben