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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Mo, 21.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
N 2     Städtebauliche Entwicklung des Merkur-Areal: Verkauf von Grundstücksflächen, Gemarkung Waldbröl, Flur 82, Flurstücke 387, 386, 403, jeweils teilweise an der Bahnhofstraße an die Ümit Immobilien GbR      
N 3     Städtebauliche Entwicklung des Merkur-Areal: Verkauf von Grundstücksflächen, Gemarkung Waldbröl, Flur 82, Flurstücke 391 teilweise, an der Kaiserstraße, an die KPBAG Immobilien GmbH & Co. KG      
N 4     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 5     Bekanntgaben ( )      
Ö 6  
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 G „Nümbrechter Straße/Kaiserstraße – Merkurareal“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB  
Enthält Anlagen
III/691/2022  
Ö 7  
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB  
Enthält Anlagen
III/692/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer
 

   
    21.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

 

 

   
    30.03.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 17 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Ö 8  
4. Ergänzung der Satzung und Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach  
Enthält Anlagen
III/693/2022  
Ö 9  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 10  
Bekanntgaben