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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 30.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einführung und Verpflichtung des StV. Gerald Arnold      
Ö 2  
Bestellung eines Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl  
32/483/2008  
Ö 3  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 4  
Anträge und Anfragen      
Ö 4.1  
Antrag der StV. Hein betreffend Aufsichtsrat der geplanten Holding Klinikum Oberberg      
Ö 4.2  
Antrag der StV. Hein betreffend Berücksichtigung von Patientenrechten      
Ö 4.3  
Antrag der StV. Hein betreffend Patientenbeschwerdestellen      
Ö 4.4  
Anfrage der UWG betreffend ehemalige Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH      
Ö 4.5  
Anfrage der UWG betreffend Kinderklinik im Kreiskrankenhaus Waldbröl      
Ö 5  
Bildung einer Betreiberholding mit der Bezeichnung "Klinikum Oberberg GmbH"      
Ö 6  
Ausschussbesetzungen      
Ö 7  
Erlass einer Satzung über die Einziehung eines Teilstückes der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück Nr. 392 in 51545 Waldbröl  
60/481/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, das Teilstück der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück Nr. 392 in 51545 Waldbröl entlang der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück Nr. 211 und 92 auf einer Länge von ca. 50 m einzuziehen und über die Teileinziehung die folgende Satzung zu erlassen:

 

 

 

 

S a t z u n g

über die Einziehung eines Teilstückes der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18
Flurstück Nr. 392 in 51545 Waldbröl vom  ....

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380), und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“ gekennzeichnete Teilstück der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück 392 in 51545 Waldbröl wird eingezogen.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes der Feldstraße ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    30.01.2008 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen, das Teilstück der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück Nr. 392 in 51545 Waldbröl entlang der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück Nr. 211 und 92 auf einer Länge von ca. 50 m einzuziehen und über die Teileinziehung die folgende Satzung zu erlassen:

 

 

 

 

S a t z u n g

über die Einziehung eines Teilstückes der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18,
Flurstück Nr. 392 in 51545 Waldbröl vom  …..

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380), und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 30.01.2008  folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“ gekennzeichnete Teilstück der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück 392 in 51545 Waldbröl wird eingezogen.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes der Feldstraße ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Ö 8  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil      
Ö 9  
Gewinnverwendungsbeschluss für den Abwasserbetrieb der Stadt Waldbröl für 2006      
Ö 10  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 11     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil      
N 12     Nachlass der Eheleute Wilhelmine und Theo Wolff; hier: Bürgerstiftung      
N 13     Nichtöffentliche Bekanntgaben