Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 6 Gegenstimmen und einer Enthaltung, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2015 auf 590 % festzulegen; der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt mit 320 % unverändert und die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 500 % war bereits Bestandteil des bisherigen Haushaltssicherungskonzeptes.