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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Mo, 27.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Gegenüber der Königsberger Straße Nr. 30, 16:15 Uhr

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigung um 16.15 Uhr zu Top 4 - Bebauungsplan Nr. 56 "Königsberger Straße-Südwest" der Marktstadt Waldbröl      
Ö 2  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Vorstellung der Planung "Pflegecampus Waldbröl" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/851/2023  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 56 "Königsberger Straße-Südwest" der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/850/2023  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB  
Enthält Anlagen
III/846/2023  
    VORLAGE
   

 

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 28.10.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die „Eichener Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 C bereits ausgebaut ist. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen des § 125 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 17.11.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass die Inhaltsbestimmungen des rechtsgültigen Landschaftsplans Nr. 4 "Nümbrecht-Waldbröl" des Oberbergischen Kreises (Entwicklungsziel 1) erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft treten.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens der Unteren Wasserbehörde aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde für mögliche Ausgleichsmaßnahmen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, folgt ihr jedoch nicht, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB nicht der Eingriffsregelung unterliegt.

Die weiteren Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen und entsprechend im Rahmen der Bauarbeiten beachtet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass aus polizeilicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der Stellplätze erfolgt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk der Marktstadt Waldbröl, Waldbröl, vom 06.03.2023

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zu Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

 

 Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) in seiner Sitzung am 29.03.2023 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer


 

   
    27.03.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Enthaltungen einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 28.10.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die „Eichener Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 C bereits ausgebaut ist. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen des § 125 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 17.11.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass die Inhaltsbestimmungen des rechtsgültigen Landschaftsplans Nr. 4 "Nümbrecht-Waldbröl" des Oberbergischen Kreises (Entwicklungsziel 1) erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft treten.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens der Unteren Wasserbehörde aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde für mögliche Ausgleichsmaßnahmen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, folgt ihr jedoch nicht, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB nicht der Eingriffsregelung unterliegt.

Die weiteren Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen und entsprechend im Rahmen der Bauarbeiten beachtet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass aus polizeilicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der Stellplätze erfolgt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk der Marktstadt Waldbröl, Waldbröl, vom 06.03.2023

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zu Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Enthaltungen einstimmig dem Stadtrat folgenden Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) in seiner Sitzung am 29.03.2023 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    29.03.2023 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl fasst einstimmig bei 4 Enthaltungen die nachfolgenden Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 28.10.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die „Eichener Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 C bereits ausgebaut ist. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen des § 125 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 17.11.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass die Inhaltsbestimmungen des rechtsgültigen Landschaftsplans Nr. 4 "Nümbrecht-Waldbröl" des Oberbergischen Kreises (Entwicklungsziel 1) erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft treten.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens der Unteren Wasserbehörde aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde für mögliche Ausgleichsmaßnahmen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, folgt ihr jedoch nicht, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB nicht der Eingriffsregelung unterliegt.

Die weiteren Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen und entsprechend im Rahmen der Bauarbeiten beachtet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

 

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass aus polizeilicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der Stellplätze erfolgt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren.

 

Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk der Marktstadt Waldbröl, Waldbröl, vom 06.03.2023

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zu Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungenr den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) in seiner Sitzung am 29.03.2023 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 6  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 7  
Bekanntgaben      
N 8     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 9     Bekanntgaben