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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Anlagen:
TOP 4_BV I_856_2023_Lebenswerte Städte  
TOP_2_Isengarten  
TOP_3_ZOB  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Vorstellung der Ausführungsplanung für die erstmalige Herstellung der Straße Isengarten durch Herrn Witowski von der Firma PlusPlan GmbH      
Ö 2.1  
Beschluss über das Bauprogramm für die erstmalige Herstellung der Straße Isengarten  
Enthält Anlagen
III/986/2023  
Ö 3  
Vorstellung einer Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des ZOB auf Grundlage einer Masterarbeit      
Ö 4  
Antrag d. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Initiative lebenswerte Städte" - siehe BV I/856/2023      
Ö 5  
Erweiterung des städtischen Straßenbeleuchtungsnetzes  
Enthält Anlagen
III/983/2023  
Ö 6  
Antrag auf Umsetzung einer baulichen Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortslage Wilkenroth  
Enthält Anlagen
III/982/2023  
Ö 7  
Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Nümbrechter Straße (Nord) zwischen dem KVP Witham und der Homburger Straße L-38  
III/981/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage Nümbrechter Straße (Nord) vom KVP Witham (Nümbrechter Str./Bahn-hofstr./Vennstraße) bis zum zur Homburger Straße L38 erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Nümbrechter Straße (Nord) ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung wie folgt:

 

a) Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      911.781,77€

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS          -/-  820,603,60 €

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von      91.178,17 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage mbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 91.178,17 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maß und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

91.178,17 € zu verteilender Aufwand = 2,61256 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,61256 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b) Gehwege

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      311.292,25 €

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS            -/- 155.646,12 €

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von     155.646,13 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage mbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 155.646,13 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

155.646,13 € zu verteilender Aufwand = 4,45977 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 4,45977 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

c) Straßenbeleuchtung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      17.087,23 €

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS           -/-    8.543,62 €

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       8.543,62 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage mbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 8.543,62 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

8.543,62 € zu verteilender Aufwand = 0,24480 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 0,24480 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, 424 und Flur 54, Flurscke 180 und 267 Flurstück. Die übrigen Grundstücke unterliegen nicht mehr der Beitragspflicht, da diese 2017 per Vertrag abgelöst wurde.

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer

   
    28.11.2023 - Ausschuss für Bauen und Verkehr
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl festzustellen, dass die Anlage Nümbrechter Straße (Nord) vom KVP Witham (Nümbrechter Str./Bahn-hofstr./Vennstraße) bis zum zur Homburger Straße L38 erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

Für die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Nümbrechter Straße (Nord) ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung wie folgt:

 

a) Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      911.781,77€

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS          -/-  820,603,60 €

für eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von      91.178,17 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Nümbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 91.178,17 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maß und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

91.178,17 € zu verteilender Aufwand = 2,61256 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,61256 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b) Gehwege

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      311.292,25 €

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS            -/- 155.646,12 €

für eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von     155.646,13 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Nümbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 155.646,13 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

155.646,13 € zu verteilender Aufwand = 4,45977 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 4,45977 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

c) Straßenbeleuchtung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      17.087,23 €

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS           -/-    8.543,62 €

für eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       8.543,62 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Nümbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 8.543,62 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

8.543,62 € zu verteilender Aufwand = 0,24480 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 0,24480 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, 424 und Flur 54, Flurstücke 180 und 267 Flurstück. Die übrigen Grundstücke unterliegen nicht mehr der Beitragspflicht, da diese 2017 per Vertrag abgelöst wurde.

 

   
    29.11.2023 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 24 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage Nümbrechter Straße (Nord) vom KVP Witham (Nümbrechter Str./Bahn-hofstr./Vennstraße) bis zum zur Homburger Straße L38 erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Nümbrechter Straße (Nord) ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung wie folgt:

 

a) Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      911.781,77€

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS          -/-  820,603,60 €

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von      91.178,17 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage mbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 91.178,17 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maß und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

91.178,17 € zu verteilender Aufwand = 2,61256 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,61256 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b) Gehwege

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      311.292,25 €

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS            -/- 155.646,12 €

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von     155.646,13 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage mbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 155.646,13 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

155.646,13 € zu verteilender Aufwand = 4,45977 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 4,45977 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

c) Straßenbeleuchtung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      17.087,23 €

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS           -/-    8.543,62 €

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       8.543,62 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage mbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 8.543,62 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

8.543,62 € zu verteilender Aufwand = 0,24480 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 0,24480 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, 424 und Flur 54, Flurscke 180 und 267 Flurstück. Die übrigen Grundstücke unterliegen nicht mehr der Beitragspflicht, da diese 2017 per Vertrag abgelöst wurde.

Ö 8  
Nahwärmenetz Schulzentrum      
Ö 9  
Sachstandsberichte Hochbau      
Ö 10  
Sachstandsberichte Tief- und Straßenbau      
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