Beschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat
einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 47. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen –
Nord gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die
Planungskosten sind von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu übernehmen.