Der Betriebsausschuss empfiehlt/der Rat der Stadt Waldbröl
beschließt in seiner Sitzung vom 23.03.2011 den Jahresabschluss des
Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2008 gemäß § 26 Abs. 2 der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der
vorgelegten Form mit
einer Bilanzsumme von 6.966.763,28
EURO
und einem Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung von84.433,96 EURO
festzustellen.
Behandlung des Jahresgewinns
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage84.433,96 EURO
Stadt Waldbröl
Der Bürgermeister
Im Auftrag
.................................................
(Zemlin)
-Betriebsleiter-
22.03.2011 - Betriebsausschuss1
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig/der Rat der Stadt Waldbröl
beschließt in seiner Sitzung vom 23
Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig in seiner
Sitzung vom 23.03.2011 zu beschließen, den Jahresabschluss des Wasserwerkes der
Stadt Waldbröl zum 31.12.2008 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung
(EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der vorgelegten Form mit
einer Bilanzsumme von 6.966.763,28
EURO
und einem Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung von84.433,96 EURO
festzustellen.
Behandlung des Jahresgewinns
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage84.433,96 EURO
23.03.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 14 - (offen)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig den Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2008 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der vorgelegten Form mit
einer Bilanzsumme von 6.966.763,28 EURO
und einem Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung von 84.433,96 EURO
festzustellen.
Behandlung des Jahresgewinns
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 84.433,96 EURO
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Betriebsausschuss v. 08.02.2011
- Betriebsausschuss v. 28.02.2011
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur v. 01.02.2011