Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung- und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
1. Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl, Stand 10.09.2013 wird einschließlich der dargestellten Prioritäten im Grundsatz gebilligt.
2. Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für die Innenstadt Waldbröl für 2014 – 2018, Stand 05.09.2013 wird beschlossen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden.
3. Das Städtebauförderungsgebiet für die Innenstadt Waldbröl wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b Abs. 1 BauGB gemäß der beiliegenden Abgrenzung (Anlage 1) beschlossen.
4. Für die im mittelfristigen Programm zur Städtebauförderung dargestellten Maßnahmen sind der Grundförderantrag für den mittelfristigen Zeitraum von 2014 bis 2018 sowie für das Städtebauinvestitionsprogramm 2014 und dann jeweils in den Folgejahren für das nächste Programmjahr zu stellen.