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Betreff |
Vorlage |
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N 1 |
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Ortsbesichtigung
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Ö 2 |
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Vorstellung der Planung eines Mehrfamilienwohnhauses mit einer Sparkassen-SB-Filiale in Waldbröl, Kaiserstraße / Ecke Querstraße durch Herrn Dipl.-Ing. Tom Ahrens, Bauherr: Wbs Wohnen bei Solbach GbR |
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Ö 3 |
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Vorstellung der Planung eines Mehrfamilienhauses in Waldbröl, Schillerstraße / Ecke Kalkberg durch Herrn Sergej Usik (Vidale Schnitzler Architekten, Köln), Bauherren: Mirdi und Verdi Roci |
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Ö 4 |
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Sachstandsbericht zum Gewerbepark Waldbröl (Industriepark Hermesdorf III) durch die Oberbergische Aufbau GmbH (OAG) |
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Ö 5 |
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Entscheidung zum Tagesordnungspunkt 1 - Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich Behringweg / Burgweg |
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Ö 6 |
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51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße
Bebauungsplan Nr. 17 - Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße - der Stadt Waldbröl |
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III/505/2015 |
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Ö 7 |
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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Innenstadt Waldbröl
Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2015 für die Gewährung einer Zuwendung mit Mitteln der Städtebauförderung aus dem Programm "Stadtumbau West" für die Maßnahme der Stadt Waldbröl "Innenstadt Waldbröl" |
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III/506/2015 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt /der Rat beschließt, 1. die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Innenstadt Waldbröl mit den konkretisierten Maßnahmen „Bürgerdorf am Alsberg Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“ und „Hallenbad“ 2. die Durchführung der Maßnahme „Bürgerdorf am Alsberg Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“, wenn und sobald die beantragte Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung (angemeldet für das Städtebauinvestitionsprogramm 2015 ff) erfolgt 3. die Aufnahme der Maßnahme „Hallenbad“ in den mittelfristigen Grundförderantrag mit der Einplanung für das STEP 2016, wenn der Förderverein auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden Träger- und Bewirtschaftungskonzepts den Betrieb und die Übernahme der Folgekosten sicherstellen kann sowie die abschließende Prüfung und Beratungen in den politischen Gremien der Stadt Waldbröl mit positivem Ergebnis erfolgt ist. |
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18.03.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: - Die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Innenstadt Waldbröl mit den konkretisierten Maßnahmen „Bürgerdorf am Alsberg Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“ und „Hallenbad“.
- Die Durchführung der Maßnahme „Bürgerdorf am Alsberg Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“, wenn und sobald die beantragte Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung (angemeldet für das Städtebauinvestitionsprogramm 2015 ff) erfolgt.
- Die Aufnahme der Maßnahme „Hallenbad“ in den mittelfristigen Grundförderantrag mit der Einplanung für das STEP 2016, wenn der Förderverein auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden Träger- und Bewirtschaftungskonzepts den Betrieb und die Übernahme der Folgekosten sicherstellen kann sowie die abschließende Prüfung und Beratungen in den politischen Gremien der Stadt Waldbröl mit positivem Ergebnis erfolgt ist.
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25.03.2015 - Rat der Marktstadt Waldbröl |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Innenstadt Waldbröl mit den konkretisierten Maßnahmen „Bürgerdorf am Alsberg Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“ und „Hallenbad“. Der Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen die Durchführung der Maßnahme „Bürgerdorf am Alsberg Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“, wenn und sobald die beantragte Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung (angemeldet für das Städtebauinvestitionsprogramm 2015 ff) erfolgt. Der Rat beschließt einstimmig die Aufnahme der Maßnahme „Hallenbad“ in den mittelfristigen Grundförderantrag mit der Einplanung für das STEP 2016, wenn der Förderverein auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden Träger- und Bewirtschaftungskonzepts den Betrieb und die Übernahme der Folgekosten sicherstellen kann sowie die abschließende Prüfung und die Beratungen in den politischen Gremien der Stadt Waldbröl mit positivem Ergebnis erfolgt sind.
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Ö 8 |
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Nachgereichte Tagesordnungspunkte |
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Ö 9 |
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Bekanntgaben |
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N 10 |
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Vergabe der Planungsarbeiten zum Vorentwurf der Erschließungsanlagen des Industrieparks Hermesdorf III an die Oberbergische Aufbau GmbH |
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N 11 |
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Nachgereichte Tagesordnungspunkte |
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N 12 |
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Bekanntgaben |
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