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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1
Datum: Di, 11.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Ausführungsplanung der erstmaligen Herstellung des Eichendorffwegs sowie der Hölderlinstraße - Süd und des Sudermannwegs - Süd sowie Beschluss über das Bauprogramm      
Ö 2  
Vorstellung der Ausführungsplanung der erstmaligen Herstellung der Eisenstraße sowie Beschluss über das Bauprogramm      
Ö 3  
Vorstellung der Ausführungsplanung der erstmalen Herstellung der Straßen "An der Realschule" und der "Heidbergswiese" durch das Ingenieurbüro Oster Siepe sowie Beschluss über das Bauprogramm      
Ö 4  
Vorstellung der Entwurfsplanung des Kreisverkehrsplatzes "Alfenzingen" / L 324 durch das Ingenieurbüro Bohle      
Ö 5  
Vorstellung der Entwurfsplanung der erstmaligen Herstellung der Straße "Vor dem Löh" durch das Ingenieurbüro Osterhammel      
Ö 6  
Vorstellung des Maßnahmenkonzepts von Straßen NRW für überörtliche Straßen      
Ö 7  
Bericht über laufende Straßenbaumaßnahmen      
Ö 8  
Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal  
III/026/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt  /  der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in Schnörringen, Im Grünen Tal einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen:

 

 

Satzung über die Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in 51545 Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546) in der zurzeit gültigen Fassung  hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 26.09.2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

 

Der Wirtschaftsweg in Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal, Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 wird eingezogen. In dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan ist der einzuziehende Wirtschaftsweg markiert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Nach Rechtskraft der Satzung wird der eingezogene Wirtschaftsweg veräert.

§ 2

Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    11.09.2018 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 8 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt  dem Rat der Marktstadt Waldbröl einstimmig zu beschließen, den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in Schnörringen, Im Grünen Tal einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen:

 

 

Satzung über die Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in 51545 Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546) in der zurzeit gültigen Fassung  hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 26.09.2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

 

Der Wirtschaftsweg in Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal, Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 wird eingezogen. In dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan ist der einzuziehende Wirtschaftsweg markiert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Nach Rechtskraft der Satzung wird der eingezogene Wirtschaftsweg veräert.

§ 2

Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    26.09.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 18 - (offen)
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in Schnörringen, Im Grünen Tal einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen:

 

 

Satzung über die Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in 51545 Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546) in der zurzeit gültigen Fassung  hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 26.09.2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

 

Der Wirtschaftsweg in Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal, Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 wird eingezogen. In dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan ist der einzuziehende Wirtschaftsweg markiert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Nach Rechtskraft der Satzung wird der eingezogene Wirtschaftsweg veräert.

§ 2

Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 9  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung der Nutscheidstraße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid -  
III/027/2018  
Ö 10  
Nahverkehrsplan des Oberbergischen Kreises; hier: Einreichung von Vorschlägen für Pilotprojekte gemäß Schreiben des OBK vom 19.07.2018      
Ö 11  
Tempo-30-Zonen in Wilkenroth sowie Bielsteiner-Bahn-Straße und Denkmalstraße in Waldbröl      
Ö 12  
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 478 ab Ortsausgang Waldbröl bis Ziegenhardt gemäß Beschluss des Stadtrates vom 06.06.2018; hier: Schreiben des OBK - Straßenverkehrsamt - vom 20.07.2018      
Ö 13  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 14  
Bekanntgaben      
N 15     Gutachterliche Stellungnahme des Dipl.-Ing. Wolf D. Meyer-Ricks zur Gabionenwand Nümbrechter Straße      
N 16     Kostenkontrolle "Bürgerdorf am Alsberg"      
N 17     Auftragsvergaben des Fachbereichs III - Bauen      
N 18     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 19     Bekanntgaben