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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1
Datum: Di, 11.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Ausführungsplanung der erstmaligen Herstellung des Eichendorffwegs sowie der Hölderlinstraße - Süd und des Sudermannwegs - Süd sowie Beschluss über das Bauprogramm      
Ö 2  
Vorstellung der Ausführungsplanung der erstmaligen Herstellung der Eisenstraße sowie Beschluss über das Bauprogramm      
Ö 3  
Vorstellung der Ausführungsplanung der erstmalen Herstellung der Straßen "An der Realschule" und der "Heidbergswiese" durch das Ingenieurbüro Oster Siepe sowie Beschluss über das Bauprogramm      
Ö 4  
Vorstellung der Entwurfsplanung des Kreisverkehrsplatzes "Alfenzingen" / L 324 durch das Ingenieurbüro Bohle      
Ö 5  
Vorstellung der Entwurfsplanung der erstmaligen Herstellung der Straße "Vor dem Löh" durch das Ingenieurbüro Osterhammel      
Ö 6  
Vorstellung des Maßnahmenkonzepts von Straßen NRW für überörtliche Straßen      
Ö 7  
Bericht über laufende Straßenbaumaßnahmen      
Ö 8  
Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal  
III/026/2018  
Ö 9  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung der Nutscheidstraße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid -  
III/027/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Nutscheidstraße im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112  Naturerlebnispark Nutscheid um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Nutscheidstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 219.814,55 €

Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  21.981,45 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 197.833,10 €

auf das von der Erschließungsanlage erschlossene Grundstück im Abrechnungsgebiet verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit dem erschlossenen Grundstück das Abrechnungsgebiet.

 

Der Beitragspflicht unterliegt nur das Grundstück der Jugendherberge Waldbröl „Panarbora“ Naturerlebnispark, Gemarkung Schnörringen, Flur 36, Flurstück Nr. 178. Insofern spielen Art- und Maßfaktoren nach § 7 der EBS bei der nachfolgenden Beitragsberechnung keine Rolle.

 

Beitragsberechnung:

 

197.833,10 € zu verteilender Aufwand =2,46196 € / m² bei II Vollgeschossen

Gesamtverteilfläche 80.356 m²

 

   
    11.09.2018 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 9 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Nutscheidstraße im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112  Naturerlebnispark Nutscheidum eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Nutscheidstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 219.814,55 €

Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  21.981,45 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 197.833,10 €

auf das von der Erschließungsanlage erschlossene Grundstück im Abrechnungsgebiet verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit dem erschlossenen Grundstück das Abrechnungsgebiet.

 

Der Beitragspflicht unterliegt nur das Grundstück der Jugendherberge Waldbröl „Panarbora“ Naturerlebnispark, Gemarkung Schnörringen, Flur 36, Flurstück Nr. 178. Insofern spielen Art- und Maßfaktoren nach § 7 der EBS bei der nachfolgenden Beitragsberechnung keine Rolle.

 

Beitragsberechnung:

 

197.833,10 € zu verteilender Aufwand =2,46196 € / m² bei II Vollgeschossen

Gesamtverteilfläche 80.356 m²

 

 

   
    26.09.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 19 - (offen)
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Nutscheidstraße im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112  Naturerlebnispark Nutscheidum eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Nutscheidstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 219.814,55 €

Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  21.981,45 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 197.833,10 €

auf das von der Erschließungsanlage erschlossene Grundstück im Abrechnungsgebiet verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit dem erschlossenen Grundstück das Abrechnungsgebiet.

 

Der Beitragspflicht unterliegt nur das Grundstück der Jugendherberge Waldbröl „Panarbora“ Naturerlebnispark, Gemarkung Schnörringen, Flur 36, Flurstück Nr. 178. Insofern spielen Art- und Maßfaktoren nach § 7 der EBS bei der nachfolgenden Beitragsberechnung keine Rolle.

 

Beitragsberechnung:

 

197.833,10 € zu verteilender Aufwand =2,46196 € / m² bei II Vollgeschossen

Gesamtverteilfläche 80.356 m²

 

 

Ö 10  
Nahverkehrsplan des Oberbergischen Kreises; hier: Einreichung von Vorschlägen für Pilotprojekte gemäß Schreiben des OBK vom 19.07.2018      
Ö 11  
Tempo-30-Zonen in Wilkenroth sowie Bielsteiner-Bahn-Straße und Denkmalstraße in Waldbröl      
Ö 12  
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 478 ab Ortsausgang Waldbröl bis Ziegenhardt gemäß Beschluss des Stadtrates vom 06.06.2018; hier: Schreiben des OBK - Straßenverkehrsamt - vom 20.07.2018      
Ö 13  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 14  
Bekanntgaben      
N 15     Gutachterliche Stellungnahme des Dipl.-Ing. Wolf D. Meyer-Ricks zur Gabionenwand Nümbrechter Straße      
N 16     Kostenkontrolle "Bürgerdorf am Alsberg"      
N 17     Auftragsvergaben des Fachbereichs III - Bauen      
N 18     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 19     Bekanntgaben