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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Niedergeilenkausen, Kostengarten, 16:15 Uhr
Anlagen:
Nutzungskonzept Klus -Präsentation, TOP 3  
Regionale 2025 und Dörferl, TOP 4  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigung; Ausweisung von Bauland in Niedergeilenkausen, Kostengarten      
Ö 2  
Begrüßung      
Ö 3  
Nutzungskonzept "Klus"; Vorstellung durch Schüler der Realschule Waldbröl      
Ö 4  
REGIONALE 2025; Vortrag von Herrn Planungsdezernenten Frank Herhaus, Oberbergischer Kreis      
Ö 5  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.05.2019 "Unterstützung der Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes"      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 11 G "Hermesdorf-Breitenfeld" der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/261/2019  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 GHermesdorf-Breitenfeld“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11 GHermesdorf-Breitenfeld“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

   
    27.11.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 6 - (offen)
   

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 GHermesdorf-Breitenfeld der Marktstadt Waldbröl nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich  die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11 GHermesdorf-Breitenfeld der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

 

Ö 7  
1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bröl, Brölerhütte und Thierseifen  
Enthält Anlagen
III/262/2019  
Ö 8  
5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen, Bereich Kostengarten  
Enthält Anlagen
III/265/2019  
Ö 9  
Sachstandsbericht zum Breitbandausbau in Waldbröl      
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben