Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen mit der Abgrenzung im Anlageplan.
27.11.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 8 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen mit der Abgrenzung im Anlageplan.