Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig den als Anlage beigefügten I.
Nachtrag zur Hundesteuersatzung vom 15.01.1998 mit nachfolgenden Änderungen:
Steuersatz
für einen Hund: 72,--
€
Steuersatz,
wenn zwei Hunde gehalten werden: 84,--
€ je Hund
Steuersatz,
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,--
€ je Hund.
Bei
Haltung eines Kampfhundes wird sofort der erhöhte Steuersatz vom 96,-- €
erhoben.