Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 29.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Antrag des Herrn Bernd Simon auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 51, Flurstück Nr. 38 in Waldbröl, Romberg      
Ö 1.2  
Antrag des Herrn Dennis Rohlender auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf , Flur 7, Flurstück Nr. 86 in Rölefeld      
Ö 1.3  
Antrag des Herrn Hartmut Mannherz auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 368 in Waldbröl, Hermesdorf, Brückenweg      
Ö 2  
Entscheidung über die Anträge aus der Ortsbesichtigung      
Ö 2.1  
Antrag des Herrn Bernd Simon auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 51, Flurstück Nr. 38 in Waldbröl, Romberg      
Ö 2.2  
Antrag des Herrn Dennis Rohlender auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 7, Flurstück Nr. 86 in Rölefeld      
Ö 2.3  
Antrag des Herrn Hartmut Mannherz auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 368 in Waldbröl, Hermesdorf, Brückenweg      
Ö 3  
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof; Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl  
60/392/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme der Handwerkskammer zu Köln:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass die Betriebsstätten Rahn und Schneider sich außerhalb des Bebauungsplangebietes befinden. Durch die vorliegende Bauleitplanung werden diese Betriebe nicht beeinträchtigt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen berücksichtigt die Belange des Installateurs und Heizungsbauers Hans-Ulrich Peters, Niederhof 8, 51545 Waldbröl, in der Weise, dass das Gebiet der Altbebauung der Ortslage Niederhof als gemischte Baufläche (M) bzw. Dorfgebiet (MD) ausgewiesen wird.

 

Zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich eines 15 m breiten Uferstreifens entlang des Homburger Brölbaches im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme A 1 statt.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen entspricht der Stellungnahme des Aggerverbandes hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung. Die direkte Einleitung in den Vorfluter entfällt. Das vorliegende hydrogeologische Gutachten zeigt, dass auf den neuen Bauflächen entlang des Homburger Brölbaches eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Es ist deshalb eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels hydrogeologischem Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeiten auf den jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal – evtl. mit Regenrückhaltung – zum Vorfluter zu errichten. Das hydrogeologische Gutachten hat hier jeweils mangelnde Versickerungsfähigkeit attestiert.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen verzichtet auf die Ausweisung des namenlosen Nebengewässers der Bröl im Bereich „Im Kirschengarten“, weil dieser Teilbereich innerhalb des Bebauungsplanes nicht für eine Bebauung vorgesehen, sondern weiterhin als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wird. Das namenlose Gewässer ist nicht eingemessen. Der konkrete Verlauf ist nicht bekannt. Beeinträchtigungen dieses Gewässers sind nicht zu erwarten.

 

d)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt das Angebot des Aggerverbandes zur Kooperation bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen, z.B. im Zusammenhang mit dem Konzept zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach, zustimmend zur Kenntnis.

 

e)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zum Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl zur Kenntnis. Die Abwasserbeseitigung wird als gesichert angesehen. In den Sammler darf ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden. Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Überlastung des Transportsammlers zur Kläranlage Homburg-Bröl sind konzipiert und teilweise ergriffen worden. Der Netzplan soll angepasst werden.

 

f)        Der Hinweis bezüglich der Trinkwassertransportleitung des Aggerverbandes wird seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis der Kreispolizeibehörde bezüglich der Abstimmung der verkehrlichen Detailplanungen zustimmend zur Kenntnis.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass der im Landschaftsplan Nr. 4 – Nümbrecht / Waldbröl – des Oberbergischen Kreises ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandteil Nr. 15 – Brölbachaue – durch die geplante Wohnbebauung nur in geringem Maße beeinträchtigt wird. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbestandsteils findet im südwestlichen Bereich statt. Durch die geplante Wohnbebauung entlang der Ortsstraße Niederhof werden ca. 25 % der gesamten Fläche des Landschaftsbestandteiles in Anspruch genommen. Die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen ist im Randbereich der Ortsstraße bereits heute durch die Intensivbewirtschaftung am Rande der bestehenden Siedlung und durch die vorhandene Ortsstraße „Niederhof“ gestört. Durch die im östlichen Bereich geplanten Ausgleichsmaßnahmen wird der geschützte Landschaftsbestandteil aufgewertet. Die Heckenpflanzung entlang der hinteren Grundstücksgrenzen, die Extensivierung des Intensivgrünlandes sowie die Ausweisung des 15 m Gewässerrandstreifens entlang der Homburger Bröl werten diesen Lebensraum für Tiere und Pflanzen auf. Die Heckenpflanzung stellt zudem eine Abschirmung zum Siedlungsbereich dar. Im Bereich des Gewässerrandstreifens kann eine nachhaltige naturnahe Gewässerentwicklung gemäß des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach (KNEF) eingeleitet werden. Die Funktion des geschützten Landschaftsbestandteiles wird somit sichergestellt.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 in der Fassung des Bebauungsplanes Nr. 110, die zur öffentlichen Auslegung beschlossen wird, entfällt. Der vollständige Ausgleich kann nunmehr innerhalb des Plangebietes im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteiles LB 15 des Landschaftsplanes Nr. 4 des Oberbergischen Kreises zwecks ökologischer Aufwertung dieses Gebietes realisiert werden. Dieser ökologische Ausgleich wird mittels Städtebaulicher Verträge gesichert.

 

d)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass für die Umweltprüfung, die Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung keine weiteren besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen vorliegen.

 

e)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass die derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 nach den Regelungen des § 29 Landschaftsgesetz NRW erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

f)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, dass der Umweltbericht um die Aussagen der Unteren Bodenschutzbehörde hinsichtlich der vorhandenen besonders schutzwürdigen Böden ergänzt wird.

 

 

Zu 4. Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt grundsätzlich fest, dass durch die vorliegende Planung landwirtschaftliche Flächen ausschließlich innerhalb der bereits bestehenden Ortslagen Bröl, Brölerhütte und Niederhof in Anspruch genommen werden sollen. Auf die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 wird verzichtet. Dies ist möglich, weil den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW vom 10.05.2006 zur Erweiterung der Ausgleichsmaßnahme A 3 auf die Flurstücke 239, 240, 51, 191 und 192 vollinhaltlich gefolgt wird. Die von der Landwirtschaftskammer vorgegebenen Bewirtschaftungsauflagen sind in den landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie die textlichen Festsetzungen aufgenommen worden. Die Sicherung dieser Maßnahmen erfolgt mittels Städtebaulichen Verträgen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Staatl. Umweltamtes Köln:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt den Anregungen des Staatl. Umweltamtes statt. Für die Offenlagefassung des Bebauungsplanes Nr. 110 wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Diesbezügliche Aussagen und Empfehlungen wurde in die Begründung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen. Das Gutachten zeigt, dass nur auf den nordöstlichen neuen Bauflächen entlang des Brölbaches eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Im vorliegenden Fall ist eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels hydrogeologischen Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeit auf den jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal zum Vorfluter zu errichten. Hier hat das hydrogeologische Gutachen nur eingeschränkte Versickerungsmöglichkeiten ergeben. Deshalb können Bauanträge nur nach Klärung des Einzelfalles positiv beschieden werden.

 

 

Zu 6. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Die Hinweise werden in den Umweltbericht, die Begründung und textlichen Festsetzungen aufgenommen.

 

 

Zu 7. Stellungnahme Jutta Ramackers:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt dem Antrag der Frau Jutta Ramackers, Niederhof 2, Waldbröl auf Ausweisung ihres Grundstückes als Dorfgebiet (MD) statt. Niederhof weist den Gebietscharakter eines Dorfgebietes im Sinne des § 5 BauNVO auf.

 

 

Beschlussvorschlag zur öffentlichen Auslegung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof sowie des Bebauungsplanes Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    29.01.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme der Handwerkskammer zu Köln:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Betriebsstätten Rahn und Schneider sich außerhalb des Bebauungsplangebietes befinden. Durch die vorliegende Bauleitplanung werden diese Betriebe nicht beeinträchtigt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen berücksichtigt einstimmig die Belange des Installateurs und Heizungsbauers Hans-Ulrich Peters, Niederhof 8, 51545 Waldbröl, in der Weise, dass das Gebiet der Altbebauung der Ortslage Niederhof als gemischte Baufläche (M) bzw. Dorfgebiet (MD) ausgewiesen wird.

 

Zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt einstimmig der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich eines 15 m breiten Uferstreifens entlang des Homburger Brölbaches im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme A 1 statt.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen entspricht einstimmig der Stellungnahme des Aggerverbandes hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung. Die direkte Einleitung in den Vorfluter entfällt. Das vorliegende hydrogeologische Gutachten zeigt, dass auf den neuen Bauflächen entlang des Homburger Brölbaches eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Es ist deshalb eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels hydrogeologischem Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeiten auf den jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal – evtl. mit Regenrückhaltung – zum Vorfluter zu errichten. Das hydrogeologische Gutachten hat hier jeweils mangelnde Versickerungsfähigkeit attestiert.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen verzichtet einstimmig auf die Ausweisung des namenlosen Nebengewässers der Bröl im Bereich „Im Kirschengarten“, weil dieser Teilbereich innerhalb des Bebauungsplanes nicht für eine Bebauung vorgesehen, sondern weiterhin als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wird. Das namenlose Gewässer ist nicht eingemessen. Der konkrete Verlauf ist nicht bekannt. Beeinträchtigungen dieses Gewässers sind nicht zu erwarten.

 

d)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt das Angebot des Aggerverbandes zur Kooperation bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen, z.B. im Zusammenhang mit dem Konzept zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach, zustimmend zur Kenntnis.

 

e)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zum Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl einstimmig zur Kenntnis. Die Abwasserbeseitigung wird als gesichert angesehen. In den Sammler darf ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden. Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Überlastung des Transportsammlers zur Kläranlage Homburg-Bröl sind konzipiert und teilweise ergriffen worden. Der Netzplan soll angepasst werden.

 

f)        Der Hinweis bezüglich der Trinkwassertransportleitung des Aggerverbandes wird seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis der Kreispolizeibehörde bezüglich der Abstimmung der verkehrlichen Detailplanungen zustimmend zur Kenntnis.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der im Landschaftsplan Nr. 4 – Nümbrecht / Waldbröl – des Oberbergischen Kreises ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandteil Nr. 15 – Brölbachaue – durch die geplante Wohnbebauung nur in geringem Maße beeinträchtigt wird. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbestandsteils findet im südwestlichen Bereich statt. Durch die geplante Wohnbebauung entlang der Ortsstraße Niederhof werden ca. 25 % der gesamten Fläche des Landschaftsbestandteiles in Anspruch genommen. Die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen ist im Randbereich der Ortsstraße bereits heute durch die Intensivbewirtschaftung am Rande der bestehenden Siedlung und durch die vorhandene Ortsstraße „Niederhof“ gestört. Durch die im östlichen Bereich geplanten Ausgleichsmaßnahmen wird der geschützte Landschaftsbestandteil aufgewertet. Die Heckenpflanzung entlang der hinteren Grundstücksgrenzen, die Extensivierung des Intensivgrünlandes sowie die Ausweisung des 15 m Gewässerrandstreifens entlang der Homburger Bröl werten diesen Lebensraum für Tiere und Pflanzen auf. Die Heckenpflanzung stellt zudem eine Abschirmung zum Siedlungsbereich dar. Im Bereich des Gewässerrandstreifens kann eine nachhaltige naturnahe Gewässerentwicklung gemäß des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach (KNEF) eingeleitet werden. Die Funktion des geschützten Landschaftsbestandteiles wird somit sichergestellt.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 in der Fassung des Bebauungsplanes Nr. 110, die zur öffentlichen Auslegung beschlossen wird, entfällt. Der vollständige Ausgleich kann nunmehr innerhalb des Plangebietes im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteiles LB 15 des Landschaftsplanes Nr. 4 des Oberbergischen Kreises zwecks ökologischer Aufwertung dieses Gebietes realisiert werden. Dieser ökologische Ausgleich wird mittels Städtebaulicher Verträge gesichert.

 

d)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass für die Umweltprüfung, die Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung keine weiteren besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen vorliegen.

 

e)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass die derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 nach den Regelungen des § 29 Landschaftsgesetz NRW erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

f)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig , dass der Umweltbericht um die Aussagen der Unteren Bodenschutzbehörde hinsichtlich der vorhandenen besonders schutzwürdigen Böden ergänzt wird.

 

 

Zu 4. Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig grundsätzlich fest, dass durch die vorliegende Planung landwirtschaftliche Flächen ausschließlich innerhalb der bereits bestehenden Ortslagen Bröl, Brölerhütte und Niederhof in Anspruch genommen werden sollen. Auf die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 wird verzichtet. Dies ist möglich, weil den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW vom 10.05.2006 zur Erweiterung der Ausgleichsmaßnahme A 3 auf die Flurstücke 239, 240, 51, 191 und 192 vollinhaltlich gefolgt wird. Die von der Landwirtschaftskammer vorgegebenen Bewirtschaftungsauflagen sind in den landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie die textlichen Festsetzungen aufgenommen worden. Die Sicherung dieser Maßnahmen erfolgt mittels Städtebaulichen Verträgen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Staatl. Umweltamtes Köln:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt den Anregungen des Staatl. Umweltamtes einstimmig  statt. Für die Offenlagefassung des Bebauungsplanes Nr. 110 wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Diesbezügliche Aussagen und Empfehlungen wurden in die Begründung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen. Das Gutachten zeigt, dass nur auf den nordöstlichen neuen Bauflächen entlang des Brölbaches eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Im vorliegenden Fall ist eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels hydrogeologischen Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeit auf den jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal zum Vorfluter zu errichten. Hier hat das hydrogeologische Gutachen nur eingeschränkte Versickerungsmöglichkeiten ergeben. Deshalb können Bauanträge nur nach Klärung des Einzelfalles positiv beschieden werden.

 

 

Zu 6. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege einstimmig statt. Die Hinweise werden in den Umweltbericht, die Begründung und textlichen Festsetzungen aufgenommen.

 

 

Zu 7. Stellungnahme Jutta Ramackers:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt dem Antrag der Frau Jutta Ramackers, Niederhof 2, Waldbröl auf Ausweisung ihres Grundstückes als Dorfgebiet (MD) einstimmig statt. Niederhof weist den Gebietscharakter eines Dorfgebietes im Sinne des § 5 BauNVO auf.

 

 

Beschluss zur öffentlichen Auslegung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof sowie des Bebauungsplanes Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 4  
1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Waldbröl-Herfen      
Ö 5  
Information der Verwaltung über Gestaltungssatzungen      
Ö 6  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte Planung eines Minikreisels in Herfen      
Ö 7  
Bekanntgaben      
N 8     Sachstandsbericht Merkurhaus      
N 9     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 10     Bekanntgaben