Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Bebauungskonzept "Alte Linde" in Hermesdorf, Lindenweg, Antrag Kierdorf      
Ö 1.2  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft "Wilhelmsthal"      
Ö 2  
Vorstellung und Auswahl der externen stimmberechtigten Mitglieder des Gestaltungsbeirates      
Ö 3  
Entscheidung zum TOP 1.1. - Hermesdorf - Lindenweg      
Ö 4  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft "Wilhelmsthal"     III/314/2013  
Ö 5  
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl: Handlungs- und Maßnahmenkonzept, mittelfristiges Programm zur Städtebauförderung, Förderantrag, Städtebaufördergebiet  
III/307/2013  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt / der Rat der Stadt beschließt:

1.      Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl, Stand 10.09.2013 wird einschließlich der dargestellten Prioritäten im Grundsatz gebilligt.

2.      Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für die Innenstadt Waldbröl für 2014 – 2018, Stand 05.09.2013 wird beschlossen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden.

3.      Das Städtebauförderungsgebiet für die Innenstadt Waldbröl wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b Abs. 1 BauGB gemäß der beiliegenden Abgrenzung (Anlage 1) beschlossen.

4.      Für die im mittelfristigen Programm zur Städtebauförderung dargestellten Maßnahmen sind der Grundförderantrag für den mittelfristigen Zeitraum von 2014 bis 2018 sowie für das Städtebauinvestitionsprogramm 2014 und dann jeweils in den Folgejahren für das nächste Programmjahr zu stellen.

 

   
    27.11.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung- und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem                         Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

1.      Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl, Stand 10.09.2013 wird einschließlich der dargestellten Prioriten im Grundsatz gebilligt.

2.      Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für die Innenstadt Waldbröl für 2014 2018, Stand 05.09.2013 wird beschlossen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden.

3.      Das Städtebauförderungsgebiet für die Innenstadt Waldbröl wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b Abs. 1 BauGB gemäß der beiliegenden Abgrenzung (Anlage 1) beschlossen.

4.      r die im mittelfristigen Programm zur Städtebauförderung dargestellten Maßnahmen sind der Grundförderantrag für den mittelfristigen Zeitraum von 2014 bis 2018 sowie für das Städtebauinvestitionsprogramm 2014 und dann jeweils in den Folgejahren für das nächste Programmjahr zu stellen.

 

 

   
    11.12.2013 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 6 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig:

1.      Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl, Stand 10.09.2013 wird einschließlich der dargestellten Prioriten im Grundsatz gebilligt.

2.      Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für die Innenstadt Waldbröl für 2014 2018, Stand 05.09.2013 wird beschlossen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden.

3.      Das Städtebauförderungsgebiet für die Innenstadt Waldbröl wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b Abs. 1 BauGB gemäß der beiliegenden Abgrenzung (Anlage 1) beschlossen.

4.      r die im mittelfristigen Programm zur Städtebauförderung dargestellten Maßnahmen sind der Grundförderantrag für den mittelfristigen Zeitraum von 2014 bis 2018 sowie für das Städtebauinvestitionsprogramm 2014 und dann jeweils in den Folgejahren für das nächste Programmjahr zu stellen.

 

 

Ö 6  
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Ergänzung des Industriegebietes Boxberg II"; Bebauungsplan Nr. 11E - Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße - der Stadt Waldbröl  
III/313/2013  
Ö 7  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 8  
Bekanntgaben      
N 9     Neues Quartier Hochstraße - Traditionelle Mitte Waldbröl Grundstücksausschreibung und Investorenauswahlverfahren      
N 10     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 11     Bekanntgaben