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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Do, 20.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept - Innenstadt Waldbröl - Umgestaltung Kirchplatz - Vorstellung der Entwurfsplanung durch greenbox Landschaftsarchitekten Köln     III/565/2015  
Ö 2  
Vorstellung eines weiteren Bewerbers für den Gestaltungsbeirat der Stadt Waldbröl - Herr Architekt Bert Tilicke, tr.architekten, Bad Oeynhausen / Köln      
Ö 3  
10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl im Bereich Querstraße / Kaiserstraße nach § 13 BauGB     III/563/2015  
Ö 4  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich "Fahrenseifener Weg" und "Hanfgarten" der Stadt Waldbröl  
III/561/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.09.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf wird im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

   
    20.08.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.09.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf wird im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    09.09.2015 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig r die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.09.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf wird im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 5  
1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen  
III/562/2015  
Ö 6  
8. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof / Escherhof im Bereich Buschweg     III/564/2015  
Ö 7  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 8  
Bekanntgaben      
N 9     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 10     Bekanntgaben