Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 8. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Biebelshof / Escherhof im Bereich Buschweg, Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück Nr. 214 mit einer GRZ von 0,3 einschließlich der Überschreitung nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO sowie einer eingeschossigen Bauweise.