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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Di, 27.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Evangelisches Gemeindehaus
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der aktuellen Planung für den Kirchplatz durch "greenbox" Landschaftsarchitekten und Beschlussfassung      
Ö 2  
Entwurf der Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Waldbröl     III/737/2016  
Ö 3  
Entwurf der Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl     III/736/2016  
Ö 4  
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora"     III/744/2016  
Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 A "Heidberg-Süd" der Stadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB     III/743/2016  
Ö 6  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Stadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB     III/735/2016  
    27.09.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem        Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straße „Im Langenbacher Siefen“ bereits endausgebaut ist. Mit dieser Bebauungsplanänderung erfolgt ausschließlich eine Neuzonierung des Gewerbe- und Industrieparks. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationslinien sind nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen. Deren Bestand ist gesichert.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Starkverschmutzer grundsätzlich ausgeschlossen sind.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II der Stadt Waldbl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 28.09.2016 folgende

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II der Stadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    28.09.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - (offen)
   

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Straße „Im Langenbacher Siefen“ bereits endausgebaut ist. Mit dieser Bebauungsplanänderung erfolgt ausschließlich eine Neuzonierung des Gewerbe- und Industrieparks. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationslinien sind nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen. Deren Bestand ist gesichert.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Starkverschmutzer grundsätzlich ausgeschlossen sind.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II der Stadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 28.09.2016 folgende

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II der Stadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 7  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 B - Industrie- und Gewerbepark Hermesdorf I - der Stadt Waldbröl im Bereich Käthe-Kollwitz-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB     III/734/2016  
Ö 8  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 9  
Bekanntgaben      
N 10     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 11     Bekanntgaben