Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Homburger Straße/Hermann-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Abgrenzungsplan.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Koester
24.06.2020 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 10 - (offen)
Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Homburger Straße/Hermann-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Abgrenzungsplan.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
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hier: Ergebnis der Sitzung der Auswahlkommission