TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl
A. Beschlüsse über die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung
B. Beschlüsse über die Eingaben aus der Offenlage
C. Beschlüsse über die Eingaben aus der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung
D. Satzungsbeschluss
|
|
|
III/067/2024 |
|
Ö 3 |
|
|
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Walbröl im Bereich "Marie-Curie-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB |
|
|
III/066/2024 |
|
Ö 4 |
|
|
Handlungsleitfaden Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis |
|
|
III/059/2024 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass der Handlungsleitfaden zum Umgang mit PV Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis zur Grundlage für zukünftige Entscheidungs- und Planungsprozesse wird. Ergänzend wird im Sinne des Leitsatz 1 des Leitfadens beschlossen, dass in der Regel nur Flächen ab ca. 5ha in Betracht gezogen werden. Von dieser Mindestgröße ausgenommen sind potenzielle Anlagen von Waldbröler Gewerbetreibenden, die den Strom mindestens in Teilen für den Eigenbedarf verwenden. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Im Auftrag Christoph Peikert Anlage: Handlungsleitfaden PV-FFA OBK (in Allris online verfügbar)
|
|
|
|
|
17.06.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
|
|
Ö 4 - (offen) |
|
|
Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Martkstadt Waldbröl empfiehlt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen dem Rat der Marktstadt Waldbröl zu beschließen, dass der Handlungsleitfaden zum Umgang mit PV Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis zur Grundlage für zukünftige Entscheidungs- und Planungsprozesse wird. Neben der gesetzlich vorgesehenen Bürgerbeteiligung soll auf potentielle Projektierer eingewirkt werden, dass diese auf freiwililliger Basis eine Bürgerbeteiligung anbieten. Ergänzend wird im Sinne des Leitsatz 1 des Leitfadens beschlossen, dass in der Regel nur Flächen ab ca. 5ha in Betracht gezogen werden. Von dieser Mindestgröße ausgenommen sind potenzielle Anlagen von Waldbröler Gewerbetreibenden, die den Strom mindestens in Teilen für den Eigenbedarf verwenden. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.
|
|
|
|
|
26.06.2024 - Rat der Marktstadt Waldbröl |
|
|
Ö 9 - (offen) |
|
|
Beschluss: Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass der Handlungsleitfaden zum Umgang mit PV Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis zur Grundlage für zukünftige Entscheidungs- und Planungsprozesse wird. Ergänzend wird im Sinne des Leitsatz 1 des Leitfadens beschlossen, dass in der Regel nur Flächen ab ca. 5ha in Betracht gezogen werden. Von dieser Mindestgröße ausgenommen sind potenzielle Anlagen von Waldbröler Gewerbetreibenden, die den Strom mindestens in Teilen für den Eigenbedarf verwenden. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Handlungsleitfaden PV-FFA OBK (in Allris online verfügbar)
|
Ö 5 |
|
|
Auswirkungen des OVG Urteils auf die Landesplanung |
|
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen betr. Konkretisierung der Ziele zum "Interkommunalen Windpark Nutscheid" |
|
|
III/069/2024 |
|
Ö 7 |
|
|
Nachgereichte Tagesordnungspunkte |
|
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Bekanntgaben |
|
|
|
|
N 9 |
|
|
Bauanträge 2024 |
|
|
|
N 10 |
|
|
Nachgereichte Tagesordnungspunkte |
|
|
|
N 11 |
|
|
Bekanntgaben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|