Beschlüsse:
Zu
1. Stellungnahme des Aggerverbandes:
Der Stadtrat stellt bei drei Gegenstimmen fest, dass den
Stellungnahmen der Fachbereiche Gewässerunterhaltung und –entwicklung
sowie des Fachbereiches Trinkwasser vollinhaltlich gefolgt wird.
Zu
2. Stellungnahme des Herrn Helmut Dresbach:
a) Der
Stadtrat nimmt bei drei Gegenstimmen die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich
der Aufstellung eines Sozialplanes (§ 180 BauGB) und der Gewährung eines
Härteausgleichs (§ 181 BauGB) zur Kenntnis. Jedoch ist auch seitens der Stadt
Waldbröl darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Verhandlungen stattgefunden haben
und auch weiterhin Einigungsvorschläge (z.B. Bereitstellung von zusätzlichen
landwirtschaftlichen Nutzflächen) unterbreitet werden. Dem Hauptanliegen des
Herrn Dresbach, nämlich den Erhalt seiner Flächenpotentiale, wird somit
entsprochen und seine im Eigentum befindlichen Flächen mit Ausnahme der
Straßentrasse wieder als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Insofern
werden ca. 5,2 ha Fläche für die Landwirtschaft im Bestand gesichert. Lediglich
für die Verbesserung der öffentlichen Verkehrserschließung ist ein Flächenbedarf
von ca. 3.500 m² von den Eigentumsflächen des Herrn Dresbach zwingend
erforderlich.
b) Der
Stadtrat stellt bei drei Gegenstimmen fest, dass die geplante Verbindungsstraße
zur L 339 als Entlastungsstraße des Verkehrs zum bisher einzigen Anschluss des
Gewerbeparks Hermesdorf I – II an die B 256 dienen soll. Diese Anbindung
ist auch für Notfalleinsätze bei Sperrung der ersten Zufahrt notwendig. Es
können die Verkehrsströme unter anderem in/von Richtung Wiehl/Nümbrecht auf
kürzerer Streckenführung zum Gewerbepark geführt und eine Entflechtung der
Verkehrsströme auf der B 256 erreicht werden.
Entsprechend einer optimierten
Verkehrstrasse sind maximal ca. 3.500 m² der landwirtschaftlichen Flächen des
Herrn Dresbach zu erwerben oder zu tauschen. Ersatzflächen größeren Umfanges
können ihm ggf. in direkter Nähe angeboten werden.
Bezüglich der Beeinträchtigung
der Bewirtschaftungseinheit durch die neue Straße ist aber auch zu
berücksichtigen, dass die Straße überwiegend auf der Trasse eines gemeindlichen
Wirtschaftsweges errichtet werden soll, der bisher die zu bewirtschaftenden
Flächen von Herrn Dresbach auch getrennt hat. Außerdem wird die neue Straße so
hergerichtet, dass ebene Verknüpfungen zwischen seinen Flächen zur direkten
Bewirtschaftung weiterhin vorhanden sein werden.
Der Stadtrat weist die
Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich seiner Bedenken insgesamt zurück,
weil die Anbindung des Gewerbeparks Hermesdorf an die überregionale
Verkehrsachse L 339 aus den genannten Gründen zwingend erforderlich und die
Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzflächen minimal ist.
c) Der
Stadtrat stellt bei drei Gegenstimmen fest, dass gerade aufgrund der bisher
gescheiterten Grunderwerbsverhandlungen mit Herrn Dresbach eine Verlagerung der
Regenrückhalteeinrichtungen vorgenommen werden musste, die an dem nun geplanten
Standort sowohl von der technischen Realisierbarkeit als auch von der
ökologischen Beeinträchtigung die optimierte Alternative darstellt. Der nun
geplante Standort weist allerdings einen höheren Eingriff in Boden, Natur und
Landschaft auf als der bisher geplante Standort für die Flächen auf den
Grundstücken Dresbach. Jedoch wurde in einem Ortstermin am 25.08.2004 mit
Vertretern des NABU/OBN Ortsverein Waldbröl, der Unteren Landschaftsbehörde und
der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises sowie des Aggerverbandes
einvernehmlich abgestimmt, dass der nun gewählte Standort unter
Berücksichtigung der verschiedensten Belange ein geeigneter ist, der auch mit
den vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ausgleichbar ist.
Der Stadtrat weist bei drei
Gegenstimmen die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Inanspruchnahme
des östlichen Teiches deshalb als unbegründet zurück.
d) Der
Stadtrat stellt bei drei Gegenstimmen fest, dass nach Rücksprache beim Straßenbaulastträger
(Straßen NRW) dort keine Sanierung des Brunnens bekannt ist. Da keine
öffentlichen Belange zur Betreibung bzw. Sicherung dieser Einrichtung erkennbar
sind und im bisherigen Verfahren auch keine Belange geäußert wurden, gibt es
kein planerisches Ziel, diese Wasserversorgung auf städtischem Gebiet weiterhin
zu sichern.
Der Stadtrat nimmt bei drei
Gegenstimmen die Stellungnahme des Herrn Dresbach zur Kenntnis und stellt die
Entbehrlichkeit des Brunnens fest.
Beschluss zur 37. Änderung des
Flächennutzungsplanes:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei drei
Gegenstimmen die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im
Bereich des Gewerbeparks Hermesdorf II gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch mit den
Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu.