Beschlussvorschläge:
Zu 1. Stellungnahme des RWE Rhein-Ruhr Netz Service:
Der Stadtrat stimmt den Anregungen zu.
Zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes:
Der Stadtrat stellt fest, dass die Auflagen des Aggerverbandes in vollem Umfange berücksichtigt werden.
Zu 3. Stellungnahme des Herrn Helmut Dresbach:
a) Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Aufstellung eines Sozialplanes (§ 180 BauGB) und der Gewährung eines Härteausgleichs (§ 181 BauGB) zur Kenntnis. Jedoch ist auch seitens der Stadt Waldbröl darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Verhandlungen stattgefunden haben und auch weiterhin Einigungsvorschläge (z.B. Bereitstellung von zusätzlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen) unterbreitet werden. Dem Hauptanliegen des Herrn Dresbach, nämlich der Erhalt seiner Flächenpotentiale, wird somit entsprochen und seine im Eigentum befindlichen Flächen mit Ausnahme der Straßentrasse wieder als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Insofern werden ca. 5,2 ha Fläche für die Landwirtschaft im Bestand gesichert. Lediglich für die Verbesserung der öffentlichen Verkehrserschließung ist ein Flächenbedarf von ca. 3.500 m² von den Eigentumsflächen des Herrn Dresbach zwingend erforderlich.
b) Der Stadtrat stellt fest, dass die geplante Verbindungsstraße zur L 339 als Entlastungsstraße des Verkehrs zum bisher einzigen Anschluss des Gewerbeparks Hermesdorf I – II an die B 256 dienen soll. Diese Anbindung ist auch für Notfalleinsätze bei Sperrung der ersten Zufahrt notwendig. Es können die Verkehrsströme unter anderem in/von Richtung Wiehl/Nümbrecht auf kürzerer Streckenführung zum Gewerbepark geführt und eine Entflechtung der Verkehrsströme auf der B 256 erreicht werden.
Entsprechend einer optimierten Verkehrstrasse sind maximal ca. 3.500 m² der landwirtschaftlichen Flächen des Herrn Dresbach zu erwerben oder zu tauschen. Ersatzflächen größeren Umfanges können ihm ggf. in direkter Nähe angeboten werden.
Bezüglich der Beeinträchtigung der Bewirtschaftungseinheit durch die neue Straße ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Straße überwiegend auf der Trasse eines gemeindlichen Wirtschaftsweges errichtet werden soll, der bisher die zu bewirtschaftenden Flächen von Herrn Dresbach auch getrennt hat. Außerdem wird die neue Straße so hergerichtet, dass ebene Verknüpfungen zwischen seinen Flächen zur direkten Bewirtschaftung weiterhin vorhanden sein werden.
Der Stadtrat weist die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich seiner Bedenken insgesamt zurück, weil die Anbindung des Gewerbeparks Hermesdorf an die überregionale Verkehrsachse L 339 aus den genannten Gründen zwingend erforderlich und die Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzflächen minimal ist.
c) Der Stadtrat stellt fest, dass gerade aufgrund der bisher gescheiterten Grunderwerbsverhandlungen mit Herrn Dresbach eine Verlagerung der Regenrückhalteeinrichtungen vorgenommen werden musste, die an dem nun geplanten Standort sowohl von der technischen Realisierbarkeit als auch von der ökologischen Beeinträchtigung die optimierte Alternative darstellt. Der nun geplante Standort weist allerdings einen höheren Eingriff in Boden, Natur und Landschaft auf als der bisher geplante Standort für die Flächen auf den Grundstücken Dresbach. Jedoch wurde in einem Ortstermin am 25.08.2004 mit Vertretern des NABU/OBN Ortsverein Waldbröl, der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises sowie des Aggerverbandes einvernehmlich abgestimmt, dass der nun gewählte Standort unter Berücksichtigung der verschiedensten Belange ein geeigneter ist, der auch mit den vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ausgleichbar ist.
Der Stadtrat weist die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Inanspruchnahme des östlichen Teiches deshalb als unbegründet zurück.
d) Der Stadtrat stellt fest, dass nach Rücksprache beim Straßenbaulastträger (Straßen NRW) dort keine Sanierung des Brunnens bekannt ist. Da keine öffentlichen Belange zur Betreibung bzw. Sicherung dieser Einrichtung erkennbar sind und im bisherigen Verfahren auch keine Belange geäußert wurden, gibt es kein planerisches Ziel, diese Wasserversorgung auf städtischem Gebiet weiterhin zu sichern.
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Herrn Dresbach zur Kenntnis und stellt die Entbehrlichkeit des Brunnens fest.
Satzungsbeschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) in seiner Sitzung am folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.
§ 2
Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.