Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen sowie des Bebauungsplanes Nr. 28 – Diezenkausen-Südost – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
26.01.2006 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer
Gegenstimme und zwei Enthaltungen die Aufstellung der 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen sowie des
Bebauungsplanes Nr. 28 – Diezenkausen-Südost – der Stadt Waldbröl
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen.
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltugnen
die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB.