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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 30.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bröl/Thierseifen, Neuer Weg      
Ö 1.2  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl; hier: Besichtigung der geplanten privaten Zubringerstraße mit Stellplätzen      
Ö 1.3  
Antrag des Herrn Karl-Heinz Wehner, Frankenweg 28, 53604 Bad Honnef, auf Einbeziehung des Grundstückes Gemarkung Waldbröl, Flur 69, Flurstück Nr. 37 in das Satzungsgebiet Rossenbach nach § 34 Abs. 4 BauGB      
Ö 1.4  
Antrag der Frau Katharina Mittler, Dorfstraße 18, 51597 Morsbach, auf Einbeziehung des Grundstückes Gemarkung Schnörringen, Flur 29, Flurstück Nr. 2 in das Satzungsgebiet Schönenbach nach § 34 Abs. 4 BauGB      
Ö 1.5  
Antrag der Frau Ilse Simon, Scharnhorststraße 20a, 51545 Waldbröl, auf Einbeziehung des Grundstückes Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück Nr. 110 in das Satzungsgebiet Herfen nach § 34 Abs. 4 BauGB; hier: Erneute Besichtigung gemäß Ratsbeschluss vom 07.07.2010      
Ö 1.6  
Rückbau des städtischen Gebäudes Kaiserstraße 70/72; hier: Beurteilung aus städtebaulicher Sicht      
Ö 2  
Antrag der CDU-Fraktion vom 21.06.2010 "Teilnahme am Projekt Breitbandversorgung Hermesdorf" - siehe Niederschrift des Stadtrates vom 07.07.2010      
Ö 3  
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bröl/Thierseifen, Neuer Weg (siehe TOP 1.1)     II /793/2010  
Ö 4  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg/Amselweg - der Stadt Waldbröl (siehe TOP 1.2)     II /794/2010  
Ö 5  
7. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Rossenbach (siehe TOP 1.3)     II /795/2010  
Ö 6  
1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Schönenbach (siehe TOP 1.4)     II /796/2010  
Ö 7  
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Herfen, Jacobsgarten (siehe TOP 1.5)     II /797/2010  
Ö 8  
Empfehlung zum Rückbau des städtischen Gebäudes Kaiserstraße 70/72 (siehe TOP 1.6)      
Ö 9  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl (wird nachgereicht)     II /798/2010  
Ö 10  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl     II /799/2010  
    30.08.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 10 - (offen)
    Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme der IHK:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme der IHK statt. Innerhalb der GI-Gebiete wird jeglicher Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für bestehende Betriebe mit Bestandsschutz sowie den sog. „Annexhandel“, der als Verkaufsstätten von Handwerksbetrieben bzw. produzierenden oder be- oder verarbeitenden Betrieben ausnahmsweise zugelassen  wird, wenn die angebotenen Waren in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem im Baugebiet ansässigen Hauptbetrieb stehen. Dabei darf die Verkaufsfläche nicht mehr als 250 m² umfassen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Firma Hergt:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass durch die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Waldbröl die Belange des Getränkefachhandels Hergt GmbH nicht nachteilig berührt werden. Bauaufsichtlich genehmigte Betriebszeiten werden durch die Herabzonung von GI- in GE-Gebiet nicht tangiert. Die Ausweisung GI kann nicht aufrechterhalten werden, weil hier eine GE-typische Nutzung bereits vollzogen worden ist. Diese Auffassung hatte das ehemalige Staatl. Umweltamt Köln bereits im Verfahren der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 im Jahre 2006 vertreten.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird unter Ziff. 4.3 „Schutzgut Boden“ entsprechend ergänzt.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

   
    29.09.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme der IHK:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme der IHK statt. Innerhalb der GI-Gebiete wird jeglicher Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für bestehende Betriebe mit Bestandsschutz sowie den sog. „Annexhandel“, der als Verkaufsstätten von Handwerksbetrieben bzw. produzierenden oder be- oder verarbeitenden Betrieben ausnahmsweise zugelassen  wird, wenn die angebotenen Waren in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem im Baugebiet ansässigen Hauptbetrieb stehen. Dabei darf die Verkaufsfläche nicht mehr als 250 m² umfassen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Firma Hergt:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass durch die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Waldbröl die Belange des Getränkefachhandels Hergt GmbH nicht nachteilig berührt werden. Bauaufsichtlich genehmigte Betriebszeiten werden durch die Herabzonung von GI- in GE-Gebiet nicht tangiert. Die Ausweisung GI kann nicht aufrechterhalten werden, weil hier eine GE-typische Nutzung bereits vollzogen worden ist. Diese Auffassung hatte das ehemalige Staatl. Umweltamt Köln bereits im Verfahren der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 im Jahre 2006 vertreten.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird unter Ziff. 4.3 „Schutzgut Boden“ entsprechend ergänzt.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Ö 11  
Sachstandsberichte      
Ö 12  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 13  
Bekanntgaben      
N 14     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 15     Bekanntgaben