Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die Änderung des § 17 der Geschäftsordnung „Fragerecht der Ratsmitglieder“ wie folgt:
§ 17 erhält nachstehende Fassung:
(1) Jedes Ratsmitglied und jede Fraktion ist berechtigt, schriftliche Anfragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, an den Bürgermeister zu richten. Anfragen sind mindestens zwei Werktage vor Beginn der Ratssitzung dem Bürgermeister zuzuleiten. Die Anfrage kann in der Sitzung mündlich begründet werden. Es sind bis zu zwei Nachfragen des Anfragestellers zulässig. Die Beantwortung erfolgt mündlich durch den Bürgermeister; auf ausdrückliches Verlangen des Fragestellers hat sie schriftlich zu erfolgen.
(2) Zu Anfragen kann eine Aussprache erfolgen, sofern dies beantragt und diesem Antrag von einer Fraktion bzw. einem Fünftel der Ratsmitglieder entsprochen wird. Die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat oder der das anfragende Ratsmitglied angehört, kann keine Aussprache beantragen.
(3) Beantwortungen von Anfragen, die kurzfristig nicht möglich sind, werden auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung verwiesen.
(4) Anfragen über Angelegenheiten der Stadt, die einen Einzelfall betreffen, sollen möglichst unmittelbar mit der Verwaltung abgeklärt werden, ohne den Rat damit zu befassen.