Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den Weg Gemarkung
Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 42 - ganz und die Wege Gemarkung Hermesdorf,
Flur 64, Flurstück Nr. 42, 44, 45, 47 -teilweise gemäß dem Gesetz über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen
und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.
Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen
Wegeflächen bzw. Wegeteilflächen veräußert.
18.05.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 12 - (offen)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 2 Enthaltungen, den Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 42 - ganz und die Wege Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 42, 44, 45, 47 - teilweise gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.
Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wegeflächen bzw. Wegeteilflächen veräußert.
Die in Rede stehende Satzung war der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt.
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie v. 26.01.2011 und 09.03.2011
- Haupt- und Finanzausschuss v. 02.03.2011, v. 21.03.2011 und 13.04.2011
- Ausschuss für Soziales und Sport v. 16.02.2011
Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt Waldbröl für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Abwasserwerk der Stadt Waldbröl" und der Stadtwerke Waldbröl GmbH und Personalbeistellungsvertrag zwischen der Stadt Waldbröl und der Stadtwerke Waldbröl GmbH