Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, den Satzungsbeschluss vom 26.03.2014 (Vorlage Nr. III/370/2014) über die Einziehung von verschiedenen Wegen mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr aufzuheben.
2. Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, die in der neu gefassten Satzung aufgelisteten Wege, die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesen sind, einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.
Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.