Beschlussvorschlag:
Aufgrund der erfolgten Stattgabe der Beanstandung des Bürgermeisters durch den Rat der Marktstadt Waldbröl unter TOP 5 der heutigen Sitzung wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 30.03.2017, die in der Sitzung des Rates am 16.05.2018 vorgelegt wurde. Diese sieht folgende Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2018 vor:
Realsteuer | Hebesatz |
Grundsteuer A | 320 v. H. |
Grundsteuer B | 765 v. H. |
Gewerbesteuer | 575 v. H. |
Koester
Bürgermeister