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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 21.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:34 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion zur Feuerwehr vom 07.11.2014      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Haushaltsmittel für Umbau Papierlager und Toilettentrakt im Rathaus  
Enthält Anlagen
I/478/2014  
Ö 4.1.2  
Einrichtung einer Koordinatorenstelle für die Wirtschaft  
Enthält Anlagen
I/494/2015  
Ö 4.2  
Gemeinsame Anträge CDU und UWG      
Ö 4.2.1  
Einrichtung eines "Planungszirkels Hallenbad"  
Enthält Anlagen
I/496/2015  
Ö 4.2.2  
Abberufung aus dem Gestaltungsbeirat  
Enthält Anlagen
I/495/2015  
Ö 4.3  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 4.3.1  
Gesprächs- und Arbeitstreffen bezüglich Erhalt des Gartenhallenbades  
Enthält Anlagen
I/497/2015  
Ö 4.4  
Antrag des StV. Hennlein - Straßenlaterne in der Lohheide  
Enthält Anlagen
I/498/2015  
Ö 4.5  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.5.1  
Wahl einer stellvertretenden sachkundigen Bürgerin in den Betriebsausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie  
Enthält Anlagen
I/499/2015  
Ö 5  
Änderungsliste zum Haushalt- Liste wird in aktualisierter Form versandt      
Ö 6  
Erlass der Haushaltssatzung 2015 mit Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2015-2018; Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2015-2022 sowie Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2015-2018; Stellenplan 2015; Haushaltsreden der Fraktionen      
Ö 7  
3. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Grünenbach im Bereich "Hasenacker" der Stadt Waldbröl  
III/492/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 3. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grünenbach folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 bis 6 und 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 21.01.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grünenbach werden südöstlich der Straße Hasenacker im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstücke Nr. 113 teilweise und 148 festgelegt.

 

(2)   Nordwestlich der Straße Hasenacker wird der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Grünenbach im Bereich des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 123 um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist für den Bereich der Ergänzungssatzung mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

(1)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

   
    21.01.2015 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig r die 3. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grünenbach folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 bis 6 und 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 21.01.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grünenbach werden südöstlich der Straße „Hasenacker“ im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstücke Nr. 113 teilweise und 148 festgelegt.

 

(2)   Nordwestlich der Straße „Hasenacker“ wird der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Grünenbach im Bereich des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 123 um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist für den Bereich der Ergänzungssatzung mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

(1)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Waldbröl 2015  
Enthält Anlagen
I/501/2015  
Ö 9  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss vom 26.11.2014 - Ausschus für Soziales und Sport vom 25.11.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 08.12.2014 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 01.12.2014      
Ö 10  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 11     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss vom 26.11.2014 - Ausschus für Soziales und Sport vom 25.11.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 08.12.2014 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 01.12.2014      
N 12     Vergabe des 1. Nachtrags an die Firma SEB Baugesellschaft mbH, Kromsdorf, zur Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Benroth      
N 13     Vergabe des 1. Nachtrags an die Bietergemeinschaft EER Raithel / Adolf Koch zur Erhöhung der Tragfähigkeit auf verkehrswichtigen Ortsverbindungsstraßen 2014 (Los 1)      
N 14     Breitbandversorgung in den Ortschaften Hermesdorf, Fahrenseifen, Bettingen und Geiningen; Beantragung von Fördermitteln und vorbehaltliche Vergabe des Auftrages zum Breitbandausbau      
N 15     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 16     Nichtöffentliche Bekanntgaben