01.12.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig bei einer Stimmenthaltung dem Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 B - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet ergibt aus dem Anlageplan.
07.12.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei zwei Enthaltungendie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9B – Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Anlageplan, der in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 01.12.2016 vorgestellt wurde.