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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Do, 01.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung des Lichtmasterplans Waldbröl durch Herrn Uwe Knappschneider vom Büro licht|raum|stadt planung GmbH, Wuppertal      
Ö 2  
Vorstellung der Entwicklungsstudie für den flächendeckenden NGA-Breitbandausbau in der Stadt Waldbröl durch Herrn Andreas Mescheder vom Büro MICUS Strategieberatung GmbH      
Ö 3  
Antrag Uwe und Martina Müller, Auf dem Berg 21, Waldbröl-Hermesdorf, auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A - Auf dem Berg - 4. Änderung im vereinfachten Verfahren      
Ö 4  
Antrag Bastian Semmler, Alte Schulstraße 9, Waldbröl-Heide auf Änderung der 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich Schnörringen, Rentnersweg      
Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 B - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße - der Stadt Waldböl     III/778/2016  
Ö 6  
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora"     III/779/2016  
Ö 7  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB     III/782/2016  
Ö 8  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A - Auf dem Berg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     III/783/2016  
    01.12.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 8 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig                       dem Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Hinweise und Anregungen des Oberbergischen Kreises vollinhaltlich beachtet werden.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Altengarten 6 gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl I S. 1722) in seiner Sitzung am 07.12.2016 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Altengarten 6, Gemarkung Hermesdorf, Flur 57, Flurstück Nr. 89, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    07.12.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Hinweise und Anregungen des Oberbergischen Kreises vollinhaltlich beachtet werden.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig r die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Altengarten 6 gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl I S. 1722) in seiner Sitzung am 07.12.2016 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Altengarten 6, Gemarkung Hermesdorf, Flur 57, Flurstück Nr. 89, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 9  
Bebauung Königsbornpark      
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben