Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl bestätigt den Gesamtabschluss zum 31.12.2016 nebst Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 116 Abs. 1 GO NRW.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, den Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 5.121.703,59 EUR mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Dem Bürgermeister wird auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt.