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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO NRW      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.1.1  
Ablehnung der Anfrage der Gemeinde Morsbach zur Bildung einer Dependance der Gesamtschule Waldbröl in Morsbach  
Enthält Anlagen
I/018/2018  
Ö 4.1.2  
Auslauf der Realschule mit Beginn des Schuljahres 2019/20, zeitgleiche Erweiterung der Gesamtschule von 4 auf 6 Züge  
Enthält Anlagen
I/019/2018  
Ö 5  
Beanstandung der Ratsbeschlüsse vom 06.06.2018 gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW  
I/015/2018  
Ö 6  
1. Änderungssatzung der Hebesatzsatzung vom 30.03.2017  
I/016/2018  
Ö 7  
a: Haushaltssicherungskonzept 2018 - 2022 b: Haushaltssatzung 2018 sowie Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 - 2022  
V/017/2018  
Ö 8  
Vorstellung der Dienstanweisung über die vorläufige Haushaltsführung 2018 gem. § 82 GO NRW      
Ö 9  
Gesamtabschluss 2015 - siehe Mail vom 08.06.2018  
Enthält Anlagen
V/011/2018  
Ö 10  
Gesamtabschluss 2016 - siehe Mail vom 08.06.2018  
Enthält Anlagen
V/013/2018  
Ö 11  
Jahres-/Einzelabschluss 2017 - siehe Mail vom 08.06.2018  
Enthält Anlagen
V/014/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2017 nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 4.292.816,67 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt der Rat der Stadt Waldbröl dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

 

   
    20.06.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig den Jahresabschluss zum 31.12.2017 nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 4.292.816,67 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt der Rat der Stadt Waldbröl dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW einstimmig die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

 

 

Ö 12  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 19.03.2018      
Ö 13  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 14     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 19.03.2018      
N 15     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 16     Nichtöffentliche Bekanntgaben