Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt bei 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt bei 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt bei 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.