Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nebst Lagebericht zur Kenntnis. Er verweist ihn nach erfolgter Jahresabschlussprüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
In Vertretung
gez.
Anja Brauer
Stadtkämmerin
29.03.2023 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 10 - (offen)
Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nebst Lagebericht zur Kenntnis und verweist ihn einstimmig nach erfolgter Jahresabschlussprüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Grundstücksangelegenheit
hier: Ankauf einer ca. 3.200 m² großen unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich der Ortschaft Heide für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses