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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 29.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Verabschiedung des langjährigen Stadtverordneten Jürgen Hennlein      
Ö 3  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 4  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 5  
Anfragen von Stadtverordneten und Fraktionen      
Ö 5.1  
CDU-Anfrage "Schnellladestationen"  
Enthält Anlagen
I/858/2023  
Ö 5.2  
CDU-Anfrage "Breitbandausbau"  
Enthält Anlagen
I/859/2023  
Ö 5.3  
CDU Anfrage Situation Kindergärten und Kitas  
Enthält Anlagen
I/860/2023  
Ö 5.4  
CDU-Anfrage Blackout-Szenario  
Enthält Anlagen
I/861/2023  
Ö 6  
Anträge von Stadtverordneten und Fraktionen      
Ö 6.1  
CDU-Antrag betr.Neuwahl eines sachk. Bürgers im Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung sowie im Schulausschuss  
Enthält Anlagen
I/829/2022  
Ö 6.2  
CDU-Antrag: Kennzeichnung v. Radwegen  
Enthält Anlagen
I/854/2023  
Ö 6.3  
SPD-Antrag Umbesetzung im Wahlausschuss, Umweltausschuss, Schulausschuss, Ausschuss f. Bauen u. Verkehr  
Enthält Anlagen
I/847/2023  
Ö 6.4  
Antrag d. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Initiative lebenswerte Städte"  
Enthält Anlagen
I/856/2023  
Ö 7  
Gremienbesetzungen bei der Civitec und dem Zweckverband der Förderschulen Zweckverband kommunale Informationsverarbeitung Civitec und Zweckverband der Förderschulen im Oberbergischen Kreis  
I/835/2023  
Ö 8  
Gremienbesetzung bei der AggerEnergie GmbH  
I/837/2023  
Ö 9  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2022 - sh. Haupt- u. Finanzausschuss v. 24.1.2023  
Enthält Anlagen
V/833/2023  
Ö 10  
Entwurf des Jahresabschlusses 2022  
Enthält Anlagen
V/848/2023  
Ö 11  
Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141 in Waldbröl, “Auf dem Schulzenbusch”, zwischen dem Wohngebiet Boxberg und der Ortschaft Biebelshof  
Enthält Anlagen
III/839/2023  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 27.3.2023  
Enthält Anlagen
III/846/2023  
    VORLAGE
   

 

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 28.10.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die „Eichener Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 C bereits ausgebaut ist. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen des § 125 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 17.11.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass die Inhaltsbestimmungen des rechtsgültigen Landschaftsplans Nr. 4 "Nümbrecht-Waldbröl" des Oberbergischen Kreises (Entwicklungsziel 1) erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft treten.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens der Unteren Wasserbehörde aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde für mögliche Ausgleichsmaßnahmen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, folgt ihr jedoch nicht, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB nicht der Eingriffsregelung unterliegt.

Die weiteren Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen und entsprechend im Rahmen der Bauarbeiten beachtet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass aus polizeilicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der Stellplätze erfolgt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk der Marktstadt Waldbröl, Waldbröl, vom 06.03.2023

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zu Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

 

 Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) in seiner Sitzung am 29.03.2023 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer


 

   
    27.03.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Enthaltungen einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 28.10.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die „Eichener Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 C bereits ausgebaut ist. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen des § 125 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 17.11.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass die Inhaltsbestimmungen des rechtsgültigen Landschaftsplans Nr. 4 "Nümbrecht-Waldbröl" des Oberbergischen Kreises (Entwicklungsziel 1) erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft treten.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens der Unteren Wasserbehörde aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde für mögliche Ausgleichsmaßnahmen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, folgt ihr jedoch nicht, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB nicht der Eingriffsregelung unterliegt.

Die weiteren Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen und entsprechend im Rahmen der Bauarbeiten beachtet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass aus polizeilicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der Stellplätze erfolgt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk der Marktstadt Waldbröl, Waldbröl, vom 06.03.2023

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zu Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Enthaltungen einstimmig dem Stadtrat folgenden Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) in seiner Sitzung am 29.03.2023 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    29.03.2023 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl fasst einstimmig bei 4 Enthaltungen die nachfolgenden Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 28.10.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die „Eichener Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 C bereits ausgebaut ist. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen des § 125 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 17.11.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass die Inhaltsbestimmungen des rechtsgültigen Landschaftsplans Nr. 4 "Nümbrecht-Waldbröl" des Oberbergischen Kreises (Entwicklungsziel 1) erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft treten.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens der Unteren Wasserbehörde aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde für mögliche Ausgleichsmaßnahmen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, folgt ihr jedoch nicht, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB nicht der Eingriffsregelung unterliegt.

Die weiteren Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen und entsprechend im Rahmen der Bauarbeiten beachtet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

 

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass aus polizeilicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung der Stellplätze erfolgt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren.

 

Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk der Marktstadt Waldbröl, Waldbröl, vom 06.03.2023

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zu Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungenr den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) in seiner Sitzung am 29.03.2023 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Eisenstraße - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr vom 28.3.2023  
III/852/2023  
Ö 14  
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen -Aufhebung von Sperrvermerken-  
Enthält Anlagen
V/853/2023  
Ö 15  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 5.3     CDU Anfrage Blackout-Szenario      
N 16     Grundstücksangelegenheit hier: Ankauf einer ca. 3.200 m² großen unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich der Ortschaft Heide für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses      
N 17     Ausbau des Glasfaser-/Breitbandnetzes im Stadtgebiet Waldbröl      
N 18     Nichtöffentliche Bekanntgaben