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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 29.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Verabschiedung des langjährigen Stadtverordneten Jürgen Hennlein      
Ö 3  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 4  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 5  
Anfragen von Stadtverordneten und Fraktionen      
Ö 5.1  
CDU-Anfrage "Schnellladestationen"  
Enthält Anlagen
I/858/2023  
Ö 5.2  
CDU-Anfrage "Breitbandausbau"  
Enthält Anlagen
I/859/2023  
Ö 5.3  
CDU Anfrage Situation Kindergärten und Kitas  
Enthält Anlagen
I/860/2023  
Ö 5.4  
CDU-Anfrage Blackout-Szenario  
Enthält Anlagen
I/861/2023  
Ö 6  
Anträge von Stadtverordneten und Fraktionen      
Ö 6.1  
CDU-Antrag betr.Neuwahl eines sachk. Bürgers im Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung sowie im Schulausschuss  
Enthält Anlagen
I/829/2022  
Ö 6.2  
CDU-Antrag: Kennzeichnung v. Radwegen  
Enthält Anlagen
I/854/2023  
Ö 6.3  
SPD-Antrag Umbesetzung im Wahlausschuss, Umweltausschuss, Schulausschuss, Ausschuss f. Bauen u. Verkehr  
Enthält Anlagen
I/847/2023  
Ö 6.4  
Antrag d. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Initiative lebenswerte Städte"  
Enthält Anlagen
I/856/2023  
Ö 7  
Gremienbesetzungen bei der Civitec und dem Zweckverband der Förderschulen Zweckverband kommunale Informationsverarbeitung Civitec und Zweckverband der Förderschulen im Oberbergischen Kreis  
I/835/2023  
Ö 8  
Gremienbesetzung bei der AggerEnergie GmbH  
I/837/2023  
Ö 9  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2022 - sh. Haupt- u. Finanzausschuss v. 24.1.2023  
Enthält Anlagen
V/833/2023  
Ö 10  
Entwurf des Jahresabschlusses 2022  
Enthält Anlagen
V/848/2023  
Ö 11  
Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141 in Waldbröl, “Auf dem Schulzenbusch”, zwischen dem Wohngebiet Boxberg und der Ortschaft Biebelshof  
Enthält Anlagen
III/839/2023  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 27.3.2023  
Enthält Anlagen
III/846/2023  
Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Eisenstraße - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr vom 28.3.2023  
III/852/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Eisenstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Eisenstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt               178.087,00 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS    -17.808,70 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von               160.278,30 €

 

 

 

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 160.278,30 €  wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 38.390 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

160.278,30 € zu verteilender Aufwand  =  4,1750 € / m² bei I Vollgeschoss

Verrechnungseinheiten 38.390 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstücke Nr. 353, 405, 406, 408 und 410 sowie in der Gemarkung Waldbröl, Flur 86, Flurstücke 70 und 72

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer

 


 

   
    28.03.2023 - Ausschuss für Bauen und Verkehr
    Ö 2 - (offen)
   

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Eisenstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Eisenstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt               178.087,00 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS    -17.808,70 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von               160.278,30 €

 

 

 

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 160.278,30 €  wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 38.390 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

160.278,30 € zu verteilender Aufwand  =  4,1750 € / m² bei I Vollgeschoss

Verrechnungseinheiten 38.390 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstücke Nr. 353, 405, 406, 408 und 410 sowie in der Gemarkung Waldbröl, Flur 86, Flurstücke 70 und 72

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer

 


 

 

   
    29.03.2023 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Eisenstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Eisenstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt               178.087,00 €

nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -17.808,70 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                160.278,30 €

 

 

 

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 160.278,30 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 38.390 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

160.278,30 € zu verteilender Aufwand  =  4,1750 € / m² bei I Vollgeschoss

Verrechnungseinheiten 38.390 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstücke Nr. 353, 405, 406, 408 und 410 sowie in der Gemarkung Waldbröl, Flur 86, Flurstücke 70 und 72

 

 

 

 

Ö 14  
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen -Aufhebung von Sperrvermerken-  
Enthält Anlagen
V/853/2023  
Ö 15  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 5.3     CDU Anfrage Blackout-Szenario      
N 16     Grundstücksangelegenheit hier: Ankauf einer ca. 3.200 m² großen unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich der Ortschaft Heide für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses      
N 17     Ausbau des Glasfaser-/Breitbandnetzes im Stadtgebiet Waldbröl      
N 18     Nichtöffentliche Bekanntgaben