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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 17.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anregungen / Beschwerden von Bürgern gemäß § 24 GO      
Ö 1.1  
Antrag des Verkehrs- u. Verschönerungsvereins Waldbröl e. V. (VVV) - Vermeidung des Schwerlast-Durchgangsverkehrs      
Ö 1.2  
Antrag der katholischen Frauengemeinschaft St. Michael, Waldbröl - Thema Zwangsprostitution      
Ö 1.3  
Bürgerinitiative gegen den Bebauungsplan Nr. 50      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der CDU-Fraktion betreffend B 256      
Ö 3.2  
Anfrage der SPD-Fraktion betreffend B 256      
Ö 3.3  
Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Energiekosten      
Ö 3.4  
Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Taxi-Bus-Angebot      
Ö 3.5  
Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Konzessionsverträge      
Ö 3.6  
Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Landesbehörden      
Ö 3.7  
Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Versorgungsämter      
Ö 4  
Anträge der Stadtratsfraktionen / Stadtverordneten      
Ö 4.1  
Antrag der CDU-Fraktion betreffend Ableitung des Niederschlagswassers      
Ö 4.2  
Antrag der CDU-Fraktion betreffend Kosteneinsparungen im Abwasserbeseitigungskonzept      
Ö 4.3  
Antrag der SPD-Fraktion betreffend Kreuzungsanlage Gartenstraße / Kaiserstraße / Brölbahnstraße      
Ö 4.4  
Antrag der SPD-Fraktion betreffend Grünphase an der Boxberg-Kreuzung      
Ö 4.5  
Antrag der SPD-Fraktion betreffend Wohnmobilstellplatz      
Ö 4.6  
Antrag der SPD-Fraktion betreffend Resolution gegen die Privatisierung der Abwasserbeseitigung      
Ö 4.7  
Antrag der SPD-Fraktion betreffend Stadtmarketing-Gesellschaft      
Ö 5  
Vorlage der Haushaltsrechnung 2005  
20/293/2006  
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2006  
20/291/2006  
Ö 7  
Zuschuss zu anderen sozialen Einrichtungen für das Jahr 2006      
Ö 8  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl  
60/290/2006  
Ö 9  
39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich "Sondergebiet Hermesdorf - Bettinger Weg" Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 (VBP4) - Sondergebiet Hermesdorf - Bettinger Weg - der Stadt Waldbröl  
60/294/2006  
Ö 10  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch  
60/295/2006  
    VORLAGE
   

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) in seiner Sitzung am 17.05.2006 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstücke Nr. 586, 598 und 599, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

(1)     Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)     Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)     Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    17.05.2006 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Satzungsbeschluss:

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) in seiner Sitzung am 17.05.2006 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstücke Nr. 586, 598 und 599, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

(1)     Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)     Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)     Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 11  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung des Friedrich-Engelbert-Weges (1. Bauabschnitt) von der Schladerner Straße bis Löher Weg  
60/292/2006  
Ö 12     Satzungsänderungen      
Ö 12.1  
Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 26.10.1998 - siehe Betriebsausschuss vom 30.03.2006      
Ö 12.2  
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 10.12.1997 - siehe Betriebsausschuss vom 30.03.2006      
Ö 13  
Genehmigung von Niederschriften - Betriebsausschuss vom 19.01.2006 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport vom 23.01.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 06.02.2006 - Haupt- und Finanzausschuss vom 26.01.2006 und 22.02.2006 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr vom 07.03.2006      
Ö 14  
Bekanntgaben      
N 15     Genehmigung von Niederschriften - siehe TOP 13      
N 16     Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen; Beauftragung von Bau-, Planungs- und Ingenieurleistungen - siehe Betriebsausschuss v. 30.03.06      
N 17     Geplante Fusion von Gasgesellschaft Aggertal und Stromversorgung Aggertal; hierzu auch: Antrag der SPD-Fraktion betreffend Veräußerung der Anteile der Stadt Waldbröl an der Gasgesellschaft Aggertal      
N 18     Grundstücksangelegenheit hier: Veräußerung von zwei unbebauten Grundstücksteilflächen im Bereich der Firmen Stiebel Getriebebau und Heimdecor entlang der Industriestraße in Waldbröl (ehemalige Wendeschleife)      
N 19     Gründung von Gesellschaften für ausgegliederte Servicebereiche der Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH      
N 20     Flächenerwerb der sog. Wiehltalbahn vom Landesbetrieb Straßenbau NRW      
N 21     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 22     Bekanntgaben