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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 25.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Antrag Architektur Schneider, Brückenstraße 15, 51580 Reichshof auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Schnörringen, Flur 21, Flurstück 229 in Waldbröl-Helten      
Ö 1.2  
Antrag des Herrn Günter Zgaga, Parsifalstraße 5, 51674 Wiehl auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 11, Flurstück Nr. 50 in Waldbröl-Wilkenroth      
Ö 2  
Bestellung einer Schriftführerin      
Ö 3  
Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie der stellvertretenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger      
Ö 4  
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Aspenhöhe; Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 - Ferienerholungsheim Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl     60/722/2010  
Ö 5  
1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Helten - siehe TOP 1.1      
Ö 6  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Wilkenroth - siehe TOP 1.2      
Ö 7  
1. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 62 - Wilkenroth - westlicher Teil - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     60/723/2010  
Ö 8  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Neufassung der textlichen Festsetzungen)     60/724/2010  
    25.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 03.02.2010 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)    Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    03.02.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 03.02.2010 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)    Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 9  
36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Bitzenweg; Bebauungsplan Nr. 26 - Waldbröl-Bitzenweg - der Stadt Waldbröl     60/720/2010  
Ö 10  
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Wiehler Straße / Strandbadstraße; Bebauungsplan Nr. 20 - Wiehler Straße / Strandbadstraße - der Stadt Waldbröl     60/718/2010  
Ö 11  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11.1  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bezüglich der Teilnahme der Verwaltung an dem Weiterbildungsangebot Shared Space der Architektenkammer      
Ö 11.2  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum "Gebäudekonzept Rathaus"      
Ö 11.3  
Antrag der Eheleute Eugenia und Johann Dick auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A - Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II - der Stadt Waldbröl      
Ö 12  
Bekanntgaben      
N 13     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 14     Bekanntgaben